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Finanzielle Unterstützung

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie sind noch kaum abzuschätzen. Sicher ist jedoch, dass eine Vielzahl klein- und mittelständischer Unternehmen bereits jetzt mit den unmittelbaren Auswirkungen zu kämpfen haben. Nachfolgend haben wir für Sie einige Informationen und Tipps zusammengestellt, die im Falle notwendiger finanzieller Unterstützung hilfreich sein können.
  

Antrag auf Soforthilfe ab sofort online 

Neue Details zu den Soforthilfen für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen, Künstler*innen und Kleinunternehmen wurden bekanntgegeben: 
Seit Montag, den 30. März, können Betroffene die Soforthilfe in einem 15-minütigen Online-Verfahren auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel beantragen.

Wichtig vorab:

Bereiten Sie sich vor dem Ausfüllen vor. Nach 15 Minuten ohne Eingabe wird das Formular deaktiviert, um die Serverkapazität nicht zu überlasten. Sie müssen dann von vorn beginnen.

Halten sie Unterlagen und Informationen wie Steuernummer und Bankverbindung bereit.

Die Dokumente müssen als Scan (dafür gibt es HIER eine Hilfestellung) oder als Foto hochgeladen werden.

Lesen Sie die Anleitung „Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag“ gründlich durch und bereiten Sie alle nötigen Schritte in der richtigen Reihenfolge vor, bevor Sie loslegen.

 

Hier gehts zum Formular

Kurzarbeitergeld

Drohen Betriebsschließung oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund ausbleibender Aufträge oder fehlender Zulieferungen, kann das Kurzarbeitergeld  eine hilfreiche Option sein. Es kann auf Antrag durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Bundesagentur für Arbeit
Arbeitgeber Service
Tel.: 0800 4 555520
Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr

Fragen und Antworten zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Finanzielle Unterstützung 

Das Bundesministerium für Finanzen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus erstellt. Dieses besteht aus unterschiedlichen Instrumenten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über diese sowie wichtige Kontaktinformationen.

Unternehmen, Selbständigen und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, sollten sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner wenden, die KfW-Kredite durchleiten. Informationen zu den Programmen finden Sie auch auf der Webseite der KfW.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet:
Tel.: 0800 539 9001
Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr


1. Für kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen

ERP-Gründerkredit Startgeld

Zielgruppe:                Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen

Höchstbetrag: maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf max. 100.000 Euro)

Laufzeit: maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren

Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank


2. Für größere mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

ERP-Gründerkredit Universell

Investitions- und Betriebsmittelkredite für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet:

Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) von bis zu 80% für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittel- und Investitionskredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen für Unternehmen, die länger als zwei Jahre am Markt. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.

Öffnung des Programms für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR).


3. Für größere mittelständische Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind

KfW-Unternehmerkredit

Investitions- und Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet:

• Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) von bis zu 80% für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittel- und Investitionskredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.

• Öffnung des Programms für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR).


4. KfW-Kredit für Wachstum

Konsortialfinanzierung für größere Unternehmen und größere Vorhaben.. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet:

• Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung).

• Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Mrd. auf 5 Mrd. EUR.

• Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70% (bisher 50%). Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zur individuell strukturierten Konsortialfinanzierung erleichtert.


5. Bürgschaften

Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.

Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden, bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Außerhalb dieser Regionen beteiligt sich der Bund an der Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%." Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.

Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Mio. Euro kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH             
Rheinstraße 4 H              
55116 Mainz
info@bb-rlp.de
06131-629 15-5