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Finanzminister Boddenberg fordert Verbesserung der steuerlichen Verlustrechnung für Unternehmen

15.05.2020 | 16:34 Uhr | Corona-Krise
Finanzminister Boddenberg fordert Verbesserung der steuerlichen Verlustrechnung für Unternehmen

„Wir müssen den Unternehmen in der Corona-Krise wieder die Luft zum Atmen geben und deshalb steuerpolitisch noch mehr tun.“ 

Der Bundesrat hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Corona-Steuerhilfegesetz beraten. Hessen hat darüber hinaus eine eigene Initiative eingebracht, die steuerlich eine Ausweitung des Verlustvortrages vorsieht, damit betroffene Unternehmen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besser bewältigen können. Dieser Antrag erhielt jedoch keine Mehrheit. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg erklärte dazu: „Ja, wir unterstützen die vorgesehenen Maßnahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes. Die darin enthaltenen Maßnahmen wie die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie sind aus unserer Sicht jedoch nur ein erster Schritt. Es bedarf weiterer Maßnahmen. Hessen hat deshalb eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die im Ergebnis die Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung zum Ziel hat. Dieses wichtige Instrument ergänzt für mich das Paket der Bundesregierung auf sehr sinnvolle Art und Weise. Umso bedauernswerter ist es, dass dafür heute keine Mehrheit zustande kam. Ich fordere deshalb, dass die Bundesregierung und der Bundestag das Instrument der verbesserten Verlustverrechnung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch in das steuerliche Maßnahmenpaket integriert. Denn wir müssen steuerpolitisch mehr tun, als auf Bundesebene bislang beschlossen wurde beziehungsweise geplant ist.“ 

Des Weiteren sagte der Finanzminister: „Wir müssen gerade jetzt den Unternehmen und Betrieben die Luft zum Atmen geben, die sie dringend brauchen. Sie müssen ihre Verluste angemessen wirtschaftlich und steuerlich nutzen dürfen, damit sie in diesen schwierigen Zeiten die vorhandenen und die zu erwartenden Einbußen auch verkraften können. Das kommt der Gesundung und Stärkung der Betriebe, und damit auch dem Wohle der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie im Ergebnis unserem gesamten Wirtschaftsstandort mit zugute.“ (Text: Hessisches Ministerium der Finanzen)