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Presse 2006/04
Zitrone des Monats
Die Zitrone des Monats März
Jeden Monat verleihen wir entweder eine 'Zitrone' als Tadel oder ein 'DICKES Plus' für eine herausragende Leistung. In diesem Monat geht unserer Zitrone an: Das Bundesverfassungsgericht.
Der Staat darf auch mehr als 50 Prozent Steuern vom Einkommen seiner Bürger verlangen. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht vor kurzem in Karlsruhe bekannt gegeben. Damit rückte der Zweite Senat von dem sog. "Halbteilungsgrundsatz" ab, den er 1995 in einem Urteil zur Vermögenssteuer aufgestellt hatte. Nach diesem Beschluss durfte der Zugriff des Staates auf Einkünfte des Bürgers höchstens bei 50 Prozent liegen. Dieser Grundsatz gelte nicht für die Ertragsteuerarten Einkommen- und Gewerbesteuer, stellten die Richter jetzt klar.
Erstellt am: 08.10.2008, 13:35 Uhr
Presse 2006/04
Zitrone des Monats
Die Zitrone des Monats März
Jeden Monat verleihen wir entweder eine 'Zitrone' als Tadel oder ein 'DICKES Plus' für eine herausragende Leistung. In diesem Monat geht unserer Zitrone an: Das Bundesverfassungsgericht.
Der Staat darf auch mehr als 50 Prozent Steuern vom Einkommen seiner Bürger verlangen. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht vor kurzem in Karlsruhe bekannt gegeben. Damit rückte der Zweite Senat von dem sog. "Halbteilungsgrundsatz" ab, den er 1995 in einem Urteil zur Vermögenssteuer aufgestellt hatte. Nach diesem Beschluss durfte der Zugriff des Staates auf Einkünfte des Bürgers höchstens bei 50 Prozent liegen. Dieser Grundsatz gelte nicht für die Ertragsteuerarten Einkommen- und Gewerbesteuer, stellten die Richter jetzt klar.
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