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Presse 2008/02
Tipp Steuern & Recht
Geschenken an Geschäftspartner - Pauschalsteuer ja oder nein?
Sie als Unternehmer haben erstmals für das Jahr 2007 die Möglichkeit, Ihre Geschenke pauschal zu besteuern. Wir sagen Ihnen, wann sich das lohnt und wann nicht! Erstmals besteht die Möglichkeit, die von Ihnen überreichten Geschenke für das Jahr 2007 pauschal mit 30 Prozent zu versteuern. Allerdings erhöhen sich durch die Pauschalsteuer Ihre Kosten für Geschenke. Doch beachten Sie: Wählen Sie die Pauschalsteuer, fällt die Pauschalsteuer für sämtliche Geschenke an, die Sie in dem betreffenden Geschäftsjahr an Ihre Geschäftsfreunde machen.
Halten Sie sich bei Ihren Geschenken an Geschäftsfreunde stets an die Grenze von 35 Euro netto pro Person für das ganze Jahr, brauchen Sie sich mit der neuen Pauschalsteuer im Grunde nicht weiter beschäftigen. Dennoch kann die Wahl der Pauschalsteuer sinnvoll sein, wenn Sie häufig Unternehmer unter Ihren Geschäftspartnern beschenken. Denn wenn Sie die Pauschalsteuer anwenden, trifft den Beschenkten keine Steuerpflicht mehr, was Sie ihm auch mitteilen müssen. Gerade bei Geschenken an Geschäftsfreunde können Sie das werbewirksam ankündigen und damit die positive Wirkung Ihres Geschenks noch steigern. Dann können Sie nämlich werbeträchtig kommunizieren, dass Sie den Beschenkten von seiner bestehenden Versteuerungspflicht befreien. Sie verschaffen Ihrem Geschenk damit höhere Aufmerksamkeit und sich selbst ein positives Image. Nebeneffekt: Bei einem Geschenk bis 35 Euro, das Sie pauschal besteuern, ist die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe absetzbar. Bei Geschenken im Wert von mehr als 35 Euro pro Jahr und Empfänger entfällt Ihr Betriebsausgaben- und auch Ihr Vorsteuer- oder Pauschalsteuerabzug. Auf ein solches Geschenk müssen Sie aber auch keine Umsatzsteuer abführen, da Sie keinen Vorsteuerabzug haben. Trotzdem können teure Geschenke auch für Kleinunternehmer sinnvoll sein, wenn sie sich wegen der Werbewirkung und Kontaktförderung in Form von Aufträgen rentieren. Ihre Kosten dafür sind dann nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Erstellt am: 24.06.2008, 09:48 Uhr
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Geschenken an Geschäftspartner - Pauschalsteuer ja oder nein?
Sie als Unternehmer haben erstmals für das Jahr 2007 die Möglichkeit, Ihre Geschenke pauschal zu besteuern. Wir sagen Ihnen, wann sich das lohnt und wann nicht! Erstmals besteht die Möglichkeit, die von Ihnen überreichten Geschenke für das Jahr 2007 pauschal mit 30 Prozent zu versteuern. Allerdings erhöhen sich durch die Pauschalsteuer Ihre Kosten für Geschenke. Doch beachten Sie: Wählen Sie die Pauschalsteuer, fällt die Pauschalsteuer für sämtliche Geschenke an, die Sie in dem betreffenden Geschäftsjahr an Ihre Geschäftsfreunde machen.
Halten Sie sich bei Ihren Geschenken an Geschäftsfreunde stets an die Grenze von 35 Euro netto pro Person für das ganze Jahr, brauchen Sie sich mit der neuen Pauschalsteuer im Grunde nicht weiter beschäftigen. Dennoch kann die Wahl der Pauschalsteuer sinnvoll sein, wenn Sie häufig Unternehmer unter Ihren Geschäftspartnern beschenken. Denn wenn Sie die Pauschalsteuer anwenden, trifft den Beschenkten keine Steuerpflicht mehr, was Sie ihm auch mitteilen müssen. Gerade bei Geschenken an Geschäftsfreunde können Sie das werbewirksam ankündigen und damit die positive Wirkung Ihres Geschenks noch steigern. Dann können Sie nämlich werbeträchtig kommunizieren, dass Sie den Beschenkten von seiner bestehenden Versteuerungspflicht befreien. Sie verschaffen Ihrem Geschenk damit höhere Aufmerksamkeit und sich selbst ein positives Image. Nebeneffekt: Bei einem Geschenk bis 35 Euro, das Sie pauschal besteuern, ist die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe absetzbar. Bei Geschenken im Wert von mehr als 35 Euro pro Jahr und Empfänger entfällt Ihr Betriebsausgaben- und auch Ihr Vorsteuer- oder Pauschalsteuerabzug. Auf ein solches Geschenk müssen Sie aber auch keine Umsatzsteuer abführen, da Sie keinen Vorsteuerabzug haben. Trotzdem können teure Geschenke auch für Kleinunternehmer sinnvoll sein, wenn sie sich wegen der Werbewirkung und Kontaktförderung in Form von Aufträgen rentieren. Ihre Kosten dafür sind dann nicht abziehbare Betriebsausgaben.
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