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Presse 2006/06

Tipp Steuern & Recht

Sind Sie beim Arbeitsrecht auf dem neuen Stand?

Wie lang darf denn nun die Probezeit sein? Was ist neuerdings beim Kündigungsschutz zu beachten? Wenn Sie zum Thema Arbeitsrecht auf dem neuesten Stand sein möchten, finden Sie hier die nötigen Informationen.

Die neu aufgelegte Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist in fünf Kapitel unterteilt. Im ersten Kapitel können Sie nachlesen, wie Sie einen neuen Mitarbeiter suchen und was Sie dabei beachten sollten. Hierbei stehen die Themen Arbeitsvermittlung, Stellenausschreibung, die Beteiligung des Betriebsrates etc. im Vordergrund.

Haben Sie den idealen Kandidaten für eine Stelle gefunden - nix wie her mit dem Arbeitsvertrag! Damit dieser aber auch "wasserdicht" ist, werden im zweiten Kapitel Hinweise zu Formvorschriften, zur Freiheit bei der Arbeitsvertragsgestaltung und zur Probezeit gegeben.

Im dritten Kapitel sind alle Pflichten des Arbeitnehmers aufgelistet: von der generellen Arbeitspflicht bis hin zu Nebenpflichten. Aber auch die zeitweilige Befreiung von der Arbeitspflicht wird thematisiert. So sehen Sie auf einem Blick, was Sie von Ihrem neuen Mitarbeiter alles erwarten können.

Ihre Gegenleistungen finden sich in Kapitel vier, wie z.B. die Entgeltzahlung, der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Betriebsänderung.

Sollte sich herausstellen, dass Ihr neuer Mitarbeiter doch nicht wie erwartet in Ihr Unternehmen passt, finden Sie im letzten Kapitel, wie Sie das Arbeitsverhältnis beenden können. Darin geht es um die Kündigung, den Kündigungsschutz und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten.

Sie können die Broschüre entweder kostenlos online bestellen oder auch direkt abrufen unter: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Service/publikationendid=18408.html

Erstellt am: 08.10.2008, 12:06 Uhr
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