
Newsletter 2006/09
Tipp: Steuern & Recht
Die Mehrwertsteuer-Erhöhung und ihre Stolperfallen
So manchem Unternehmer treibt es beim Thema Mehrwertsteuer-Erhöhung die Schweißperlen auf die Stirn. Damit bei Ihnen ab 1. Januar 2007 nicht das Chaos ausbricht und Ihre Bücher jeglichen Umsatzsteuersonderprüfungen Stand halten, sollten Sie Folgendes beachten.
Bei langfristigen Vertragsverhältnissen gilt: Sie müssen für alle Leistungen, die erst 2007 erbracht oder fertig gestellt werden, 19 Prozent Umsatzsteuer entrichten. Dies trifft auch zu, wenn Sie bereits Anzahlungen zu 16 Prozent kassiert haben, aber erst 2007 liefern.
Schließen Sie Verträge zwischen 1. September und 31. Dezember ab, müssen Sie explizit darauf hinweisen, dass ab 2007 eine Umsatzsteuer von 19 Prozent gilt. Andernfalls können Sie keine Nachforderungen stellen.
Wenn Sie Ihren Kunden helfen möchten, Mehrwertsteuer zu sparen, können Sie jegliche Leistungen, die Sie 2006 noch erledigen, über gesonderte Rechnungen zu 16 Prozent abrechnen.
Verträge über Dauerleistungen, wie z.B. Miet-, Leasing- oder Wartungsverträge, die 2007 ablaufen, müssen Sie ebenfalls zu 19 Prozent versteuern - auch wenn Sie die Tätigkeiten 2006 erbracht und dem Kunden nur 16 Prozent in Rechnung gestellt haben.
Erstatten Sie Gutscheine aus dem Jahr 2006 in der Zeit vom 1. Januar 2007 - 28. Februar 2007 gilt der Steuersatz von 16 Prozent, danach treten die 19 Prozent in Kraft. Voraussetzung ist, dass ein anderer Unternehmer dadurch nicht wirtschaftlich begünstigt wird.
Wird ein in 2006 gelieferter Gegenstand nach dem 1. Januar 2007 umgetauscht, müssen Sie den Steuersatz von 19 Prozent anwenden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.steuerliches-info-center.de und unter http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF_Schreiben/Veroffentlichungen_zu_Steuerarten/umsatzsteuer/162,templateld=raw,property=publicationFile.pdf
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