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Presse 2007/05
Tipp Steuern & Recht
Digitale Betriebsprüfung
Die digitale Betriebsprüfung ist ja seit langem bekannt, das bedeutet aber nicht, dass der Prüfer alle Daten einsehen können sollte. Immer häufiger nutzen Betriebsprüfer sogar das Internet.
Bei Betriebsprüfungen müssen den Prüfern alle steuerlich relevanten Daten zugänglich gemacht werden. Schon im Vorfeld sollte genau mit dem Steuerberater besprochen werden, welche Daten als steuerlich relevant anzusehen sind. Auch sollte die Frage geklärt werden, wie dem Beamten die Daten zugänglich gemacht werden. Viele Firmen stellen dem Prüfer einen Computer mit Internetanschluss zur Verfügung - dadurch liegt möglicherweise auch das Intranet dem Prüfer offen. Häufig finden sich hier in Veröffentlichungen, die auf Probleme Bezug nehmen, schon erste Hinweise auf notwendige weitere Prüfungen.
BITKOM hat aktuell den entsprechenden Leitfaden zur digitalen Betriebsprüfung (GDPdU) überarbeitet und stellt diesen zusammen mit einer Übersicht der relevanten Rechtsprechung kostenlos zum Download bereit. Viele Detailfragen sind noch nicht abschließend geklärt, insbesondere, welche Daten als steuerlich relevant zu gelten haben und wie diese rein technisch rechtskonform über einen langen Zeitraum zu archivieren sind.
Weitere Informationen: BITKOM-Leitfaden GDPdU (Dezember 2006) http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_Leitfaden_GDPdU_Version_3.0 _-_Dezember_2006.pdf Rechtsprechungsübersicht Elektronischer Datenzugriff (Dezember 2006) http://www.bitkom.org/files/documents/Rechtsprechungsuebersicht_Elektron ischer_Datenzugriff_(Dezember_2006).pdf
Erstellt am: 01.09.2008, 12:41 Uhr
Presse 2007/05
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Digitale Betriebsprüfung
Die digitale Betriebsprüfung ist ja seit langem bekannt, das bedeutet aber nicht, dass der Prüfer alle Daten einsehen können sollte. Immer häufiger nutzen Betriebsprüfer sogar das Internet.
Bei Betriebsprüfungen müssen den Prüfern alle steuerlich relevanten Daten zugänglich gemacht werden. Schon im Vorfeld sollte genau mit dem Steuerberater besprochen werden, welche Daten als steuerlich relevant anzusehen sind. Auch sollte die Frage geklärt werden, wie dem Beamten die Daten zugänglich gemacht werden. Viele Firmen stellen dem Prüfer einen Computer mit Internetanschluss zur Verfügung - dadurch liegt möglicherweise auch das Intranet dem Prüfer offen. Häufig finden sich hier in Veröffentlichungen, die auf Probleme Bezug nehmen, schon erste Hinweise auf notwendige weitere Prüfungen.
BITKOM hat aktuell den entsprechenden Leitfaden zur digitalen Betriebsprüfung (GDPdU) überarbeitet und stellt diesen zusammen mit einer Übersicht der relevanten Rechtsprechung kostenlos zum Download bereit. Viele Detailfragen sind noch nicht abschließend geklärt, insbesondere, welche Daten als steuerlich relevant zu gelten haben und wie diese rein technisch rechtskonform über einen langen Zeitraum zu archivieren sind.
Weitere Informationen: BITKOM-Leitfaden GDPdU (Dezember 2006) http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_Leitfaden_GDPdU_Version_3.0 _-_Dezember_2006.pdf Rechtsprechungsübersicht Elektronischer Datenzugriff (Dezember 2006) http://www.bitkom.org/files/documents/Rechtsprechungsuebersicht_Elektron ischer_Datenzugriff_(Dezember_2006).pdf
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