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Presse 2007/03
Tipp Steuern
Neues Urteil zu Bewirtungskosten
Ein neues interessantes Urteil gibt es hinsichtlich Bewirtungskosten, die als Werbungskosten abziehbar sind. Unter welchen Bedingungen der Fiskus hierbei das Feiern erlaubt, lesen Sie hier.
Wer im Büro seinen Geburtstag, die Beförderung oder ein Jubiläum mit Kollegen feiern wollte, konnte die Bewirtungskosten normalerweise nicht steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass es bei der beruflichen oder privaten Veranlassung der Bewirtungskosten von Bedeutung ist, in wessen Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde, Pressevertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: www.bundesfinanzhof.de
Erstellt am: 01.09.2008, 14:25 Uhr
Presse 2007/03
Tipp Steuern
Neues Urteil zu Bewirtungskosten
Ein neues interessantes Urteil gibt es hinsichtlich Bewirtungskosten, die als Werbungskosten abziehbar sind. Unter welchen Bedingungen der Fiskus hierbei das Feiern erlaubt, lesen Sie hier.
Wer im Büro seinen Geburtstag, die Beförderung oder ein Jubiläum mit Kollegen feiern wollte, konnte die Bewirtungskosten normalerweise nicht steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass es bei der beruflichen oder privaten Veranlassung der Bewirtungskosten von Bedeutung ist, in wessen Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde, Pressevertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: www.bundesfinanzhof.de
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