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Presse 2007/11

Tipp Internet

Online handeln will gelernt sein

Sie handeln im Internet mit Waren? Dann sollten Sie folgende Hinweise unbedingt berücksichtigen, denn sonst kann es schnell teuer für Ihr Unternehmen werden.

Dass Ihre Kunden wissen wollen, mit wem sie es zu tun haben, und Sie ein Impressum angeben müssen, ist sicher bekannt. Die Fallstricke liegen aber wie immer im Detail. Dieses Impressum muss schnell zu finden, ständig online und leicht verständlich sein. Es ist inzwischen nicht mehr erforderlich, dass es in einem Klick von der Homepage aus zu erreichen sein muss, aber es muss Name und Anschrift Ihrer Firma, berufsrechtliche Angaben und evtl. Haftungshinweise enthalten. Je nach Art Ihres Geschäftes müssen evtl. noch weitere Angaben unbedingt vorhanden sein. Hierzu kann Ihnen aber ein Anwalt am besten weiterhelfen.

Natürlich sollte Ihr Angebot korrekt und möglichst unmissverständlich formuliert sein. Außerdem sind Sie - außer in bestimmten, im Gesetz definierten, Ausnahmefällen wie z.B. bei Wein, o.ä. - verpflichtet, dem Käufer ein einmonatiges Rückgaberecht einzuräumen und ihn über seine Widerrufs- und Rückgaberechte zu informieren. Tun Sie das nicht, hat er theoretisch ein unbegrenztes Rückgaberecht, da die Frist erst mit der schriftlichen Aufklärung über sein Widerrufs- und Rückgaberecht zu laufen beginnt.

Bei Preisangaben in Online-Shops muss klar gestellt sein, dass es sich um Endpreise incl. Mehrwertsteuer handelt. Evtl. Versandgebühren sind zusätzlich aufzuführen. Bis zur endgültigen Berechnung am Schluss des Einkaufsvorgangs muss ein klarer Hinweis gegeben werden. Zusätzliche Kosten dürfen aber nicht unter dem Hinweis "Weitere Informationen" versteckt werden.

Weitere Informationen und aktuelle Urteile finden Sie auch im Praxis-Leitfaden des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft: http://www.bvdw.org/fileadmin/downloads/fachgruppen/E-Commerce/Leitfaden _Online-Shops.pdf

Und hier die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht: http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/index.html
Die hier angebotenen Musterbelehrungen sind leider zum Zeitpunkt dieser Information (Oktober 2007) noch nicht 100% gerichtsfest und werden wohl noch überarbeitet. Wir raten hier dringend zu einem Gespräch mit Ihrem Anwalt.

Erstellt am: 11.08.2008, 13:20 Uhr
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