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Presse 2008/03

Tipp : Internet

Was tun bei Spams?

Die Zahl der Spam-Nachrichten im Posteingang nimmt täglich zu. Diese unverlangt zugesandten Werbe-E-mails kosten Ihre Mitarbeiter Zeit und damit Ihr Unternehmen bares Geld. Doch Sie können sich dagegen wehren. 

Denn mittlerweile haben auch Juristen diese Problematik erkannt und Gesetze zum Schutz des Empfängers ausgearbeitet. Über den umfangreichen Rechtsrahmen können Sie sich jetzt kostenlos im Leitfaden des "Bundesverbandes Digitale Wirtschaft" informieren. 
Neben Gesetzen und aktuellen Urteilen, finden Sie dort alle wichtigen Definitionen. Demnach kann man nicht alle ungewünschten E-Mails als Spam titulieren. Vielmehr bezeichnet man als Spam Nachrichten, E-Mails, die massenhaft und mit werbendem Inhalt zugesandt werden. Nur wenn noch nie ein früherer Kontakt zwischen Absender und Empfänger bestanden hat, kann man von Spams sprechen. 
Außerdem versorgt Sie der Leitfaden mit Empfehlungen, wie Sie am besten beim Erhalt von Spams reagieren. So sollten Sie entweder der Verbrauchzentrale oder die Internet-Beschwerdestelle (http://www.internet-beschwerdestelle.de) informieren. Ein wirksames Mittel ist ebenfalls, den Absender auf die Spam-Liste zu setzen oder mit einer E-Mail zu antworten. Eine Vorlage dafür finden Sie im Leitfaden. 

Der Bundesverband klärt Sie außerdem über Ihre Abwehrmöglichkeiten auf. Angefangen von der Abmahnung, bis hin zur Klage und den damit verbundenen Schadensersatzansprüchen. 

Der Leitfaden kann kostenlos unter http://www.bvdw.org/fileadmin/downloads/wissenspool/empfehlungen/BVDW_Ha ndlungsempfehlungen_bei_Erhalt_von_SPAM_01.pdf heruntergeladen werden. 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter http://www.bvdw.org/wissenspool/empfehlungen.html.  

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Spam haben, dann klicken Sie hier. Unsere Partnerfirma berät Sie gerne weiter.

Erstellt am: 20.06.2008, 10:10 Uhr
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