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Presse 2007/06
Sales & Marketing
Werben mit Testurteilen
Mit guten Testergebnissen von Stiftung Warentest beispielsweise lässt sich gut werben. Aber Achtung, nicht alles ist erlaubt, wie ein getesteter Produkthersteller nun erfahren musste. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
Bei nahezu jedem Produkt steht der Kunde vor einer ganzen Reihe von Angeboten und hat die Qual der Wahl. Viele Kunden greifen dann zu Produkten, die mit einer besonders guten Bewertung durch Stiftung Warentest oder anderen Qualitätssiegeln werben. Das dachte sich wohl auch ein deutsches Unternehmen, dass seine Beurteilung mit dem Ergebnis 'sehr gut' auf die Verpackung drucken ließ. Einziger Haken: Die Beurteilung stammte aus dem Jahr 2000 und einen Nachfolgetest konnte das Produkt nicht mehr mit 'sehr gut' bewerten. Laut OLG Hamm bedeutet dies eine klare Irreführung des Verbrauchers. Also, wenn Qualitätsurteil, dann nur das neueste Testergebnis. Was noch bei Werbung mit Testergebnissen zu beachten ist: Die Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangabe ist unzulässig. Bei Werbung mit einem Testurteil der Stiftung Warentest oder einer Fachzeitschrift müssen Ort und Datum (Monat und Jahr) der Erstveröffentlichung des Tests angegeben werden. Das angegebene Testurteil muss sich auf das konkret angebotene Produkt beziehen und darf nicht durch eine wesentliche Veränderung der Marktverhältnisse oder Produktmerkmale überholt sein. Das Testergebnis muss zutreffend wiedergegeben werden. Testergebnisse dürfen nur im Originalwortlaut wiedergegeben werden. Die Rangfolge der Testergebnisse muss zutreffend dargestellt werden. Achten Sie darauf, dass für den Verbraucher klar ersichtlich ist, welchen Rang das angebotene Produkt im Vergleich zu den ebenfalls getesteten Konkurrenzprodukten tatsächlich erzielt hat. Weitere Informationen und Empfehlungen der Stiftung Warentest zur "Werbung mit Untersuchungsergebnissen" erhalten Sie unter http://www.stiftung-warentest.de/unternehmen/werbung/hersteller.html
Erstellt am: 18.08.2008, 08:11 Uhr
Presse 2007/06
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Werben mit Testurteilen
Mit guten Testergebnissen von Stiftung Warentest beispielsweise lässt sich gut werben. Aber Achtung, nicht alles ist erlaubt, wie ein getesteter Produkthersteller nun erfahren musste. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
Bei nahezu jedem Produkt steht der Kunde vor einer ganzen Reihe von Angeboten und hat die Qual der Wahl. Viele Kunden greifen dann zu Produkten, die mit einer besonders guten Bewertung durch Stiftung Warentest oder anderen Qualitätssiegeln werben. Das dachte sich wohl auch ein deutsches Unternehmen, dass seine Beurteilung mit dem Ergebnis 'sehr gut' auf die Verpackung drucken ließ. Einziger Haken: Die Beurteilung stammte aus dem Jahr 2000 und einen Nachfolgetest konnte das Produkt nicht mehr mit 'sehr gut' bewerten. Laut OLG Hamm bedeutet dies eine klare Irreführung des Verbrauchers. Also, wenn Qualitätsurteil, dann nur das neueste Testergebnis. Was noch bei Werbung mit Testergebnissen zu beachten ist: Die Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangabe ist unzulässig. Bei Werbung mit einem Testurteil der Stiftung Warentest oder einer Fachzeitschrift müssen Ort und Datum (Monat und Jahr) der Erstveröffentlichung des Tests angegeben werden. Das angegebene Testurteil muss sich auf das konkret angebotene Produkt beziehen und darf nicht durch eine wesentliche Veränderung der Marktverhältnisse oder Produktmerkmale überholt sein. Das Testergebnis muss zutreffend wiedergegeben werden. Testergebnisse dürfen nur im Originalwortlaut wiedergegeben werden. Die Rangfolge der Testergebnisse muss zutreffend dargestellt werden. Achten Sie darauf, dass für den Verbraucher klar ersichtlich ist, welchen Rang das angebotene Produkt im Vergleich zu den ebenfalls getesteten Konkurrenzprodukten tatsächlich erzielt hat. Weitere Informationen und Empfehlungen der Stiftung Warentest zur "Werbung mit Untersuchungsergebnissen" erhalten Sie unter http://www.stiftung-warentest.de/unternehmen/werbung/hersteller.html
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