
Newsletter
Presse 2007/07
Reisen & Urlaub
Änderung des Passgesetzes
Der Bundesrat hat zugestimmt: Ab November 2007 wird es neue elektronische Reisepässe (ePässe) geben. Was sich ändert und wie es datenschutzrechtlich aussieht, erfahren Sie hier.
In Deutschland werden bereits seit dem Jahr 2005 Reisepässe mit digitalem Foto im Chip ausgegeben. Ab dem 1. November (Antragsdatum) müssen die Antragsteller zudem zwei Fingerabdrücke abgegeben. Laut neuem Passgesetz dürfen diese zwei Abdrücke ausschließlich im Chip des elektronischen Reisepasses gespeichert werden. In den Passbehörden selbst oder in einer zentralen Datenbank dürfen die Abdrücke dagegen nicht gespeichert werden. Die kommunalen Passbehörden sind lediglich zum Online-Zugriff auf die Passbilder berechtigt, ebenso wie die Polizei in äußerst dringenden Fällen während der Schließzeiten der Passstellen. Der Datenschutz soll dadurch gewährleistet sein, dass nur ausgewählte Behörden auf die biometrischen Daten im ePass-Chip zugreifen dürfen. Gegen unbemerktes Auslesen sollen die Daten geschützt sein.
Alle, die noch einen gültigen Reisepass ohne Chip besitzen, müssen erst einmal nichts unternehmen - die alten Pässe gelten bis zum Ablaufdatum weiter.
Erstellt am: 18.08.2008, 07:34 Uhr
Presse 2007/07
Reisen & Urlaub
Änderung des Passgesetzes
Der Bundesrat hat zugestimmt: Ab November 2007 wird es neue elektronische Reisepässe (ePässe) geben. Was sich ändert und wie es datenschutzrechtlich aussieht, erfahren Sie hier.
In Deutschland werden bereits seit dem Jahr 2005 Reisepässe mit digitalem Foto im Chip ausgegeben. Ab dem 1. November (Antragsdatum) müssen die Antragsteller zudem zwei Fingerabdrücke abgegeben. Laut neuem Passgesetz dürfen diese zwei Abdrücke ausschließlich im Chip des elektronischen Reisepasses gespeichert werden. In den Passbehörden selbst oder in einer zentralen Datenbank dürfen die Abdrücke dagegen nicht gespeichert werden. Die kommunalen Passbehörden sind lediglich zum Online-Zugriff auf die Passbilder berechtigt, ebenso wie die Polizei in äußerst dringenden Fällen während der Schließzeiten der Passstellen. Der Datenschutz soll dadurch gewährleistet sein, dass nur ausgewählte Behörden auf die biometrischen Daten im ePass-Chip zugreifen dürfen. Gegen unbemerktes Auslesen sollen die Daten geschützt sein.
Alle, die noch einen gültigen Reisepass ohne Chip besitzen, müssen erst einmal nichts unternehmen - die alten Pässe gelten bis zum Ablaufdatum weiter.
Haben Sie Fragen zu unserem Newsletter ?
Telefon: (0 69) 2 99 99 - 798
E-Mail: gemeinsamweiter@trifels.de
Trifels Verlag GmbH
Karlstr. 16 - 60329 Frankfurt/M.


