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Presse 2007/06

Regional II

Handwerkerauktionen via Internet

Es klingt verlockend einfach: Handwerkerauktionen via Internet: preisgünstig und zeitsparend. Doch welche Gefahren und Risiken verstecken sich hinter dieser Dienstleistung?

Es gibt einen Trend im Internet, der sehr verführerisch klingt: Die Handwerkerauktion. Und das funktioniert so: Man braucht einen Handwerker, also stellt man den Auftrag inklusive Preis, den man bereit ist auszugeben, ins Internet. Dann heißt es warten und gespannt zusehen, wie sich arbeitswillige Handwerker gegenseitig unterbieten, um den Job für sich zu gewinnen. Die Zeit der nervigen Recherche sowie das Abwägen verschiedener Kostenvoranschläge scheint damit vorbei. Ein Fortschritt also? Nicht ganz, denn die vermeintlichen Schnäppchen können sich als teurer Spaß entpuppen. So lauern bei der Auftragsvergabe im Netz einige Fallen.
 
Zunächst sollte man das Kleingedruckte der Internet-Seite des jeweiligen Auktionsanbieters aufmerksam studieren. Hier gibt es Unterschiede bei den Kosten und beim Versteigerungsverfahren.  
 
Eine echte Rückwärts-Auktion, bei der automatisch der günstigste Handwerker den Auftrag  bekommt, findet selten statt. Die meisten bieten dem Auftraggeber die Möglichkeit, nach Ende der Auktion zwischen den verschiedenen Bietern zu wählen.  
 
Ein weiteres Problem: Für eine erfolgreiche Auktion ist eine detaillierte Beschreibung des Auftrags absolut notwendig. Für einen Laien ist eine exakte Angebotsbeschreibung aber kaum machbar. Ein Handwerker benötigt in der Regel mehr Informationen, um den Arbeitsaufwand kalkulieren zu können, als der Kunde ihm selbst geben kann. Das bedeutet, dass oft mehr zu tun ist, als der Ausschreibung zu entnehmen war. Und so  entpuppt sich der vermeintliche Schnäppchenauftrag manches Mal als teure Angelegenheit.
 
Nach abgeschlossener Arbeit kann die Dienstleistung im Netz bewertet werden. Doch diese sind auch mit Vorsicht zu genießen, denn die Bewertungen sind von Laien, die oft nicht sehr viel über die wahre Qualität der Arbeit aussagen.
 
Das weitere Verfahren ist wie bei konventionell vergebenen Aufträgen. Bezahlt wird erst, wenn die Qualität stimmt, Mängel müssen  umgehend reklamiert werden. Gewährleistungsansprüche hat man wie bei allen Werkverträgen in der Regel zwei Jahre lang. Doch Vorsicht: Hat man ein weit entfernt gelegenes Unternehmen beauftragt, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Handwerker noch mal anreist, um Mängel zu beheben.
 
Quelle: http://www.vz-bawue.de

Erstellt am: 18.08.2008, 08:20 Uhr
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