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Presse 2007/11
Regional II
Hessens Apfelwein-Erzeuger dürfen Straußwirtschaften eröffnen
Das Wetter ist zwar noch nicht danach, aber freuen kann man sich ja trotzdem schon mal. Apfelweinerzeuger in Hessen können ihr selbst gekeltertes "Stöffche" künftig in Straußwirtschaften ausschenken. Was bislang nur Weinbauern erlaubt war, gilt durch eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums jetzt auch für hessische Obstbauern.
Obstbauern mussten bislang eine Gaststättenkonzession beantragen, wenn sie ihren selbst gekelterten Apfelwein an Ort und Stelle zum Verzehr anbieten wollten. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Ab sofort müssen die Kelterer nur noch eine Straußwirtschaft anzeigen, um das "Stöffche" sofort ausschenken zu dürfen. Damit melden sie einen saisonal geöffneten Gastbetrieb an, in dem sie zu bestimmten Zeiten ihren selbst erzeugten Wein direkt verkaufen können. Mit der neuen Verordnung fällt ein großes Stück Bürokratie weg und das hessische Traditionsgetränk kann so besser vermarktet werden. Die Straußwirtschaft darf bis zu vier Monate im Jahr geöffnet sein, um das hessische Naturprodukt direkt verkaufen zu können. Alle weiteren Details erfahren Sie von Ihrem örtlichen Ordnungsamt.
Erstellt am: 11.08.2008, 13:25 Uhr
Presse 2007/11
Regional II
Hessens Apfelwein-Erzeuger dürfen Straußwirtschaften eröffnen
Das Wetter ist zwar noch nicht danach, aber freuen kann man sich ja trotzdem schon mal. Apfelweinerzeuger in Hessen können ihr selbst gekeltertes "Stöffche" künftig in Straußwirtschaften ausschenken. Was bislang nur Weinbauern erlaubt war, gilt durch eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums jetzt auch für hessische Obstbauern.
Obstbauern mussten bislang eine Gaststättenkonzession beantragen, wenn sie ihren selbst gekelterten Apfelwein an Ort und Stelle zum Verzehr anbieten wollten. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Ab sofort müssen die Kelterer nur noch eine Straußwirtschaft anzeigen, um das "Stöffche" sofort ausschenken zu dürfen. Damit melden sie einen saisonal geöffneten Gastbetrieb an, in dem sie zu bestimmten Zeiten ihren selbst erzeugten Wein direkt verkaufen können. Mit der neuen Verordnung fällt ein großes Stück Bürokratie weg und das hessische Traditionsgetränk kann so besser vermarktet werden. Die Straußwirtschaft darf bis zu vier Monate im Jahr geöffnet sein, um das hessische Naturprodukt direkt verkaufen zu können. Alle weiteren Details erfahren Sie von Ihrem örtlichen Ordnungsamt.
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