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Presse 2007/11
Personal
So sparen Sie bei den Weiterbildungskosten
Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Unterstützung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern ein neues Programm ins Leben gerufen. Mit diesem Programm können Sie Kosten für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter sparen bzw. erstattet bekommen. Wie das geht und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, lesen Sie hier.
Um einen Teil Ihrer Weiterbildungskosten zurück zu bekommen, muss Ihr Arbeitnehmer entweder keinen Berufsabschluss besitzen oder über 45 Jahre sein und in seinem gelernten Beruf schon mehr als vier Jahre nicht mehr gearbeitet haben. Außerdem muss der Arbeitnehmer für die Dauer der Weiterqualifizierung unter Fortzahlung der vollen Bezüge freigestellt werden.
Ihr Unternehmen darf des Weiteren nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
Wenn Ihr Unternehmen diese Voraussetzungen erfüllt, dann übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil oder auch die ganzen Kosten für die Weiterbildung. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Weiterbildung zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer Teilqualifikation führt.
Nutzen Sie diese Chance jetzt und machen Sie Ihre Mitarbeiter fit für die Zukunft. Binden Sie Ihre Mitarbeiter an Ihr Unternehmen und sparen Sie dabei auch noch bares Geld. Weitere Informationen zu ''WeGebAU 2007 - Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmern in Unternehmen'' können Sie unter http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonst iges/Faltblatt-Sonderprogramm-Wegebau-Chancen.pdf herunterladen.
Erstellt am: 11.08.2008, 12:58 Uhr
Presse 2007/11
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So sparen Sie bei den Weiterbildungskosten
Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Unterstützung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern ein neues Programm ins Leben gerufen. Mit diesem Programm können Sie Kosten für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter sparen bzw. erstattet bekommen. Wie das geht und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, lesen Sie hier.
Um einen Teil Ihrer Weiterbildungskosten zurück zu bekommen, muss Ihr Arbeitnehmer entweder keinen Berufsabschluss besitzen oder über 45 Jahre sein und in seinem gelernten Beruf schon mehr als vier Jahre nicht mehr gearbeitet haben. Außerdem muss der Arbeitnehmer für die Dauer der Weiterqualifizierung unter Fortzahlung der vollen Bezüge freigestellt werden.
Ihr Unternehmen darf des Weiteren nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
Wenn Ihr Unternehmen diese Voraussetzungen erfüllt, dann übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil oder auch die ganzen Kosten für die Weiterbildung. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Weiterbildung zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer Teilqualifikation führt.
Nutzen Sie diese Chance jetzt und machen Sie Ihre Mitarbeiter fit für die Zukunft. Binden Sie Ihre Mitarbeiter an Ihr Unternehmen und sparen Sie dabei auch noch bares Geld. Weitere Informationen zu ''WeGebAU 2007 - Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmern in Unternehmen'' können Sie unter http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonst iges/Faltblatt-Sonderprogramm-Wegebau-Chancen.pdf herunterladen.
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