Trifels Verlag - Telefonbuchverlag für Gelbe Seiten, Gelbe Seiten regional und Das Örtliche Trifels. Gemeinsam weiter!
Trifels Verlag
Unsere Philosophie
Unsere Produkte
Verbundene Unternehmen
Karriere
Presse
Newsletter
Kontakt
Der Trifels. Gemeinsam weiter - Newsletter.
Newsbereich
Newsbereich
Newsletter abonnieren
Suche:  

Newsletter

Presse 2006/07

Mobilität

Schon vom digitalen Fahrtenschreiber gehört?

Sie meinen, Sie brauchen keinen digitalen Fahrtenschreiber, weil Sie nur 3,5-Tonnen-Transporter in Ihrem Fuhrpark haben? Vorsicht! Es gibt Ausnahmen. Sie benötigen nämlich genau dann einen Fahrtenschreiber, wenn Ihr Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen den Umkreis von 50 Kilometern um Ihr Unternehmen verlässt. Es gelten die Regeln des gewerblichen Güterverkehrs, d.h. Sie müssen Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren.

Seit dem 1. Mai 2006 sind digitale Tachographen aufgrund der EU-Verordnung in allen neu zugelassenen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Pflicht. Mögliche Manipulationen z.B. an Fahreraktivitäten, Geschwindigkeiten oder Motordrehzahlen sollen dadurch erschwert werden. Sie können den digitalen Fahrtenschreiber mit einer von vier Tachographenkarten bedienen.

Da die ältesten gespeicherten Daten nach 28 Tagen vom System überschrieben werden, müssen Sie die auf der Fahrerkarte und im Speichergerät vorhandenen Daten mit Ihrer Unternehmerkarte regelmäßig kopieren und archivieren. Die Fahrerkarte wird speziell auf den Fahrer ausgestellt und gilt fünf Jahre. Mit den übrigen Karten können jeweils Werkstätten und Behörden auf den Fahrtenschreiber zugreifen.

Keine Sorge! Wenn Ihre Fahrzeuge vor dem 5. August 2005 zugelassen sind, müssen Sie die analogen Kontrollgeräte nicht austauschen - vorausgesetzt, das Tachosystem ist noch reparabel.

Sie finden weitere Informationen über den digitalen Tachographen und über Behörden, die Tachographenkarten ausstellen unter www.digitaler-tachograph.com.

Die EU-Verordnungen können Sie unter www.bag.bund.de nachlesen.

Erstellt am: 03.09.2008, 07:52 Uhr
zurück

Haben Sie Fragen zu unserem Newsletter ?
Wir beraten Sie gerne!
Telefon: (0 69) 2 99 99 - 798
E-Mail: gemeinsamweiter@trifels.de

Trifels Verlag GmbH
Karlstr. 16 - 60329 Frankfurt/M.
gratis anrufen
Sitemap
Impressum
Datenschutz
Follow us on: Trifels Trifels