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Presse 2008/06

Mobilität

Ladungssicherung bei Kleintransportern

Kleintransporter bis zu 3,5 to transportieren Güter aller Art und dürfen mit einem normalen PKW-Führerschein gefahren werden. Werden allerdings die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht erfüllt, können sowohl für Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter nicht nur unangenehme Rechtsfolgen eintreten. Schließlich geht es immer noch darum, Unfälle zu vermeiden.

Diese Rechtsfolgen können bereits bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle eintreten, bei der die Weiterfahrt untersagt werden kann, bis die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist. Schlimmer wird es, wenn die Verkehrsordnungswidrigkeit angezeigt wird. Dann kann man mit einem Bußgeld und drei Punkten in Flensburg rechnen. Bei Verkehrsunfällen aufgrund von mangelhaft gesicherter Ladung drohen im schlimmsten Fall nicht nur Punkte in Flensburg. Wurden Personen verletzt oder sogar getötet, droht eine Strafanzeige mit Geldbuße bis hin zur Freiheitsstrafe.

Wie man seine Ladung ordnungsgemäß sichert und somit Schäden vermeidet, ergibt sich aus der VDI-Richtlinie 2700, Ladungssicherung bei Straßenfahrzeugen. Weiterführende Informationen zur Ladungssicherung finden Sie auch unter folgenden Links:

www.vdi.de

www.ladungssicherungskreis.de

Erstellt am: 24.06.2008, 10:39 Uhr
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