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Presse 2007/11

Immobilien

Energieausweis ab Juli 2008 Pflicht

Die Energie-Einsparverordnung ist seit 1.10.2007 in Kraft. Damit ist der Weg zur Einführung von Energieausweisen für alle Gebäude im Baubestand vorgezeichnet, für Neubauten gilt dies ja schon länger. Wir stellen einige Details vor, die Mieter, Eigentümer, Käufer und Handwerk interessieren sollten.

Der Energieausweis wird als wichtige Ergänzung des erfolgreichen CO²-Gebäude-Sanierungsprogramms bezeichnet. Bis zum Jahr 2020 sollen insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten eingespart werden.

Der Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend mit dem 1. Juli 2008 für ältere Wohngebäude mit Baujahr bis 1965, ab 1. Januar 2009 dann auch für Wohngebäude aller Baujahre, und ab 1. Juli 2009 sind Energieausweise auch für Gewerbeimmobilien erforderlich.

Die EnEV berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.

Die Energieeinsparverordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 34, Bonn, 24. Juli2007 http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php?jahr=2007&nr=34&teil=I

Weitere wertvolle Informationen gibt die spezielle Webseite der Deustchen Energieagentur zu diesem Thema: http://www.dena-energieausweis.de/

 

Erstellt am: 11.08.2008, 13:06 Uhr
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