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Presse 2008/06
Hotels & Gaststätten
Public Viewing zur EM: Was Hoteliers und Gaststättenbetreiber wissen müssen!
Am 7. Juni ist es endlich soweit: Die Fußball Europameisterschaft startet. Viele Restaurant, Gaststätten und Biergärten möchten Ihren Gästen die Live-Übertragung der Spiele bieten. Was Sie dabei beachten müssen und ob Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, lesen Sie hier.
Die DEHOGA, der Interessenverband der Hotel und Gaststätten, hat zur EM mit den Verwertungsgesellschaften der EM einen Sondertarif ausgehandelt. Prinzipiell gilt, dass für die Übertragung der Spiele mit einem Fernsehgerät bis zu einer Bildschirmdiagonale von bis zu drei Metern in Hotel und Gastronomie keine Gebühren oder Lizenzen fällig werden. Bei Bildschirmdiagonalen über drei Metern muss eine kostenfreie Lizenz bei der UEFA beantragt werden. Ausnahmen bestehen, wenn die TV-Übertragungen in Form einer Veranstaltung mit Eintrittspreis bzw. Verzehrzwang, Sponsoring oder jeder anderen Art der kommerziellen Verwertung verbunden werden. Dann wird eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Euro pro Quadratmeter und Spiel fällig.
Ein weiterer Punkt, der beachtet werden sollte, sind die GEZ und Gema Gebühren. Auch hier konnte die DEHOGA Sondertarife vereinbaren. Wer erstmalig einen Fernseher zur EM in seinen Räumen aufstellt, muss dies nicht nur bei der GEZ, sondern auch bei der Gema melden. Dies entsteht, weil während der Spiele zum Beispiel der EM-Song, die Nationalhymne sowie Werbung, Musik und Reporterkommentare öffentlich wiedergegeben werden. Daraus ergibt sich der urheberrechtliche Anspruch. Der Bundesverband hat mit der Gema jedoch einen Sondertarif zur EM und Olympiade ausgehandelt, der in der Zeit vom 7. Juni bis zum 24. August 2008 Gültigkeit hat. So zahlt man 29.90 Euro netto pro Fernsehgerät (bis zu einer Bildschirmdiagonale von 106 cm), bei Großbildschirmen zum Beispiel 94,00 Euro netto für die beschallte Fläche bis 100 Quadratmeter.
Achten Sie jedoch darauf, dass in diese Tarife nur die Wiedergabe von Fernsehsendungen zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz eingeschlossen sind. Wird vor oder nach dem Spiel Unterhaltungsmusik von Tonträgern abgespielt, handelt es sich um eine Veranstaltung die separat gemeldet werden muss.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der UEFA und beim DEHOGA Bundesverband.
de.euro2008.uefa.com
www.dehoga-bundesverband.de/home/urheberrecht_0_1009_1015.html
Erstellt am: 24.06.2008, 10:36 Uhr
Presse 2008/06
Hotels & Gaststätten
Public Viewing zur EM: Was Hoteliers und Gaststättenbetreiber wissen müssen!
Am 7. Juni ist es endlich soweit: Die Fußball Europameisterschaft startet. Viele Restaurant, Gaststätten und Biergärten möchten Ihren Gästen die Live-Übertragung der Spiele bieten. Was Sie dabei beachten müssen und ob Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, lesen Sie hier.
Die DEHOGA, der Interessenverband der Hotel und Gaststätten, hat zur EM mit den Verwertungsgesellschaften der EM einen Sondertarif ausgehandelt. Prinzipiell gilt, dass für die Übertragung der Spiele mit einem Fernsehgerät bis zu einer Bildschirmdiagonale von bis zu drei Metern in Hotel und Gastronomie keine Gebühren oder Lizenzen fällig werden. Bei Bildschirmdiagonalen über drei Metern muss eine kostenfreie Lizenz bei der UEFA beantragt werden. Ausnahmen bestehen, wenn die TV-Übertragungen in Form einer Veranstaltung mit Eintrittspreis bzw. Verzehrzwang, Sponsoring oder jeder anderen Art der kommerziellen Verwertung verbunden werden. Dann wird eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Euro pro Quadratmeter und Spiel fällig.
Ein weiterer Punkt, der beachtet werden sollte, sind die GEZ und Gema Gebühren. Auch hier konnte die DEHOGA Sondertarife vereinbaren. Wer erstmalig einen Fernseher zur EM in seinen Räumen aufstellt, muss dies nicht nur bei der GEZ, sondern auch bei der Gema melden. Dies entsteht, weil während der Spiele zum Beispiel der EM-Song, die Nationalhymne sowie Werbung, Musik und Reporterkommentare öffentlich wiedergegeben werden. Daraus ergibt sich der urheberrechtliche Anspruch. Der Bundesverband hat mit der Gema jedoch einen Sondertarif zur EM und Olympiade ausgehandelt, der in der Zeit vom 7. Juni bis zum 24. August 2008 Gültigkeit hat. So zahlt man 29.90 Euro netto pro Fernsehgerät (bis zu einer Bildschirmdiagonale von 106 cm), bei Großbildschirmen zum Beispiel 94,00 Euro netto für die beschallte Fläche bis 100 Quadratmeter.
Achten Sie jedoch darauf, dass in diese Tarife nur die Wiedergabe von Fernsehsendungen zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz eingeschlossen sind. Wird vor oder nach dem Spiel Unterhaltungsmusik von Tonträgern abgespielt, handelt es sich um eine Veranstaltung die separat gemeldet werden muss.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der UEFA und beim DEHOGA Bundesverband.
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