
Newsletter 2007/11
Handwerk
Durch professionelle Nachträge profitabler arbeiten und Streitigkeiten vermeiden
Die bei Bauverträgen vereinbarten Preise sind grundsätzlich Festpreise. Doch oft entstehen zusätzliche Kosten, die die Kunden nicht bezahlen wollen und es kommt zu teuren Gerichtsverfahren. Die meisten Gerichtsstreitfälle im Bau- und Ausbaugewerbe könnten durch korrekt formulierte Nachträge verhindert werden.
Doch wann kann eigentlich ein Nachtrag formuliert werden? Nachträge am Bau kommen allgemein in Betracht, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung, das so genannte "Bau-Soll" sich ändert. Oder das "Bau-Soll" bleibt unverändert, aber Fehler in den Preisermittlungsgrundlagen müssen berichtigt werden und somit entstehen Mehrkosten.
Art und Umfang der Nachträge hängen vom Vertragstyp ab. Der Spielraum für Nachträge ist demnach umso geringer, je mehr vertragliche Verantwortung Sie übernommen haben. Außerdem müssen Sie die vertraglich vereinbarten Nebenpflichten beachten und die Nachforderungen rechtzeitig anmelden - d.h. in aller Regel vor der Ausführung! Die penible Beachtung der vertraglichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen Nachtrag ist nicht nur bares Geld wert, sondern entscheidet über die Profitabilität eines Projektes.
Ansonsten kann es sein, dass Ihr Kunde vor Gericht geht. Bei Rechtsstreiten sollten Aussagen und Forderungen immer durch konkrete Beweise und Dokumentationen untermauert werden. Dazu empfiehlt sich ein Bautagesbericht oder sogar eine Foto- oder Videodokumentation vor Ort.
Alles in allem sind Sie sicherlich gut beraten, wenn Sie sich im Zweifelsfall Rat bei auf Baurecht spezialisierten Anwälten holen. Entsprechende Hinweise finden Sie auch unter www.gelbeseiten.de.
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