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Presse 2008/06
Handwerk
Energieausweise für Immobilien werden Pflicht: Jetzt aktiv einsteigen!
In Zeiten steigender Energiepreise gewinnt das Einsparen von Energie zunehmend an Bedeutung - spätestens ab Herbst, wenn der Winter droht, wird das Thema vielen auf den Nägeln brennen. Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude Pflicht, Mieter werden verstärkt den Energieausweis von ihrem Vermieter verlangen. Sind Sie qualifiziert, Energieausweise auszustellen und somit in diesen zukunftsträchtigen Geschäftszweig einzusteigen?
Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Ausweispflicht im Falle des Verkaufs oder der Vermietung am 1. Juli 2008; für jüngere Wohngebäude erst am 1. Januar 2009. Für alle Nichtwohngebäude müssen Energieausweise erstmals ab dem 1. Juli 2009 ausgestellt und ausgehängt werden. Die Qualifikationsanforderungen für die Aussteller von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV2007) geregelt. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht. Die Aussteller von Energieausweisen müssen eine "baunahe" Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker.
Nach der Gültigkeit ist die Qualität eines Energieausweises das entscheidende Kriterium für die Wahl eines Angebots. Sie variiert stark je nach Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), der Vorgehensweise bei der Ausstellung und der Detailtiefe. Ab dem 1. Juli 2008 wird erhöhter Beratungsbedarf bestehen, bieten Sie ihren Kunden aktiv - vielleicht mit einer Sommeraktion - das Erstellen eines Energieausweises an und beraten Sie sie über die Vorteile und Kosteneinsparungen in diesem Bereich.
Weiterführende Informationen:
Energiesparverordnung 2007:
bundesrecht.juris.de/enev_2007/index.html
Energieausweise für Nichtwohngebäude:
www.bmvbs.de/static/energie/bedarf_und_verbrauch.pdf
Energieausweise für Wohngebäude:
www.bmvbs.de/static/energie/energieausweis_wg.pdf
Erstellt am: 24.06.2008, 11:11 Uhr
Presse 2008/06
Handwerk
Energieausweise für Immobilien werden Pflicht: Jetzt aktiv einsteigen!
In Zeiten steigender Energiepreise gewinnt das Einsparen von Energie zunehmend an Bedeutung - spätestens ab Herbst, wenn der Winter droht, wird das Thema vielen auf den Nägeln brennen. Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude Pflicht, Mieter werden verstärkt den Energieausweis von ihrem Vermieter verlangen. Sind Sie qualifiziert, Energieausweise auszustellen und somit in diesen zukunftsträchtigen Geschäftszweig einzusteigen?
Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Ausweispflicht im Falle des Verkaufs oder der Vermietung am 1. Juli 2008; für jüngere Wohngebäude erst am 1. Januar 2009. Für alle Nichtwohngebäude müssen Energieausweise erstmals ab dem 1. Juli 2009 ausgestellt und ausgehängt werden. Die Qualifikationsanforderungen für die Aussteller von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV2007) geregelt. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht. Die Aussteller von Energieausweisen müssen eine "baunahe" Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker.
Nach der Gültigkeit ist die Qualität eines Energieausweises das entscheidende Kriterium für die Wahl eines Angebots. Sie variiert stark je nach Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), der Vorgehensweise bei der Ausstellung und der Detailtiefe. Ab dem 1. Juli 2008 wird erhöhter Beratungsbedarf bestehen, bieten Sie ihren Kunden aktiv - vielleicht mit einer Sommeraktion - das Erstellen eines Energieausweises an und beraten Sie sie über die Vorteile und Kosteneinsparungen in diesem Bereich.
Weiterführende Informationen:
Energiesparverordnung 2007:
bundesrecht.juris.de/enev_2007/index.html
Energieausweise für Nichtwohngebäude:
www.bmvbs.de/static/energie/bedarf_und_verbrauch.pdf
Energieausweise für Wohngebäude:
www.bmvbs.de/static/energie/energieausweis_wg.pdf
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