
Newsletter
Presse 2006/03
Handwerk
Mehr Wettbewerb in der EU
Vielen deutschen Handwerkern ist in den letzten Tagen wohl ein Stein vom Herzen gefallen: Das insbesondere von Gewerkschaften und Sozialdemokraten heftig kritisierte Herkunftslandprinzip, nach dem Dienstleistungen im EU-Ausland den Regeln ihres jeweiligen Heimatlandes unterworfen sein sollten, wurde gestrichen. Das Schreckgespenst von sinkenden Löhnen und Sozialstandards scheint zunächst gebannt. Ganz einig sind sich die Gesetzgeber jedoch noch nicht...
Unternehmen, welche wettbewerbsfähige Dienstleistungen anbieten, eröffnet sich die Perspektive eines größeren europäischen Absatzmarktes. Barrieren gegenüber deutschen Unternehmen durch die Behörden in anderen Ländern können nun wirksamer bekämpft werden.
Laut EU-Kommission betrifft die Dienstleistungs-Richtlinie unterschiedliche Formen der Dienstleistungserbringung: 1. Der Dienstleistungserbringer errichtet eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat; 2. Der Dienstleistungserbringer begibt sich vorübergehend in das Land des Dienstleistungsempfängers; 3. Der Dienstleistungserbringer erbringt seine Leistungen im Fernabsatz von seinem Niederlassungsstaat aus, z. B. über das Internet, per Telefon oder im Direktvertrieb; 4. Der Dienstleistungserbringer erbringt die Dienstleistungen in seinem Herkunftsmitgliedstaat für einen Dienstleistungsempfänger, der sich aus einem anderen Mitgliedstaat dorthin begeben hat (z.B. Hotels, Vergnügungsparks oder ähnliche touristische Attraktionen oder Gesundheitsdienste). Ausländische Dienstleister sind gemäß dem Gesetzesentwurf in Deutschland den hiesigen Regeln vor allem im Bereich des Arbeits- und Tarifrechtes unterworfen.
Der Richtlinienvorschlag erfasst nur Dienstleistungen, die Teil des Wirtschaftslebens sind, d.h. die öffentliche Verwaltung und das öffentliche Bildungswesen sind und bleiben allein Aufgaben des Staates. Ausgenommen sind ferner Finanz- oder Verkehrsdienstleistungen.
Am 16. Februar hat das Europaparlament die Dienstleistungsrichtlinie mit Änderungen, darunter auch der Wegfall des Herkunftslandprinzips angenommen, die EU-Kommission hat jedoch schon angekündigt, dass sie die Entscheidung des Europaparlaments nicht einfach übernehmen wird, sondern dass sie dem Ministerrat einen neuen Kompromissvorschlag vorlegen wird. Strittig ist noch die Frage des Mindestlohns. Liberale EU-Politiker fordern die Abschaffung von Mindestlöhnen, während Anhänger einer auf nationale Schutzmaßnahmen ausgerichteten Politik auf die Einhaltung von Mindestlöhnen drängen. Es bleibt also spannend...
Weiterführende Informationen unter: www.europarl.de/presse/pressemitteilungen/quartal2006_1/PM_060216_1
Erstellt am: 08.10.2008, 14:35 Uhr
Presse 2006/03
Handwerk
Mehr Wettbewerb in der EU
Vielen deutschen Handwerkern ist in den letzten Tagen wohl ein Stein vom Herzen gefallen: Das insbesondere von Gewerkschaften und Sozialdemokraten heftig kritisierte Herkunftslandprinzip, nach dem Dienstleistungen im EU-Ausland den Regeln ihres jeweiligen Heimatlandes unterworfen sein sollten, wurde gestrichen. Das Schreckgespenst von sinkenden Löhnen und Sozialstandards scheint zunächst gebannt. Ganz einig sind sich die Gesetzgeber jedoch noch nicht...
Unternehmen, welche wettbewerbsfähige Dienstleistungen anbieten, eröffnet sich die Perspektive eines größeren europäischen Absatzmarktes. Barrieren gegenüber deutschen Unternehmen durch die Behörden in anderen Ländern können nun wirksamer bekämpft werden.
Laut EU-Kommission betrifft die Dienstleistungs-Richtlinie unterschiedliche Formen der Dienstleistungserbringung: 1. Der Dienstleistungserbringer errichtet eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat; 2. Der Dienstleistungserbringer begibt sich vorübergehend in das Land des Dienstleistungsempfängers; 3. Der Dienstleistungserbringer erbringt seine Leistungen im Fernabsatz von seinem Niederlassungsstaat aus, z. B. über das Internet, per Telefon oder im Direktvertrieb; 4. Der Dienstleistungserbringer erbringt die Dienstleistungen in seinem Herkunftsmitgliedstaat für einen Dienstleistungsempfänger, der sich aus einem anderen Mitgliedstaat dorthin begeben hat (z.B. Hotels, Vergnügungsparks oder ähnliche touristische Attraktionen oder Gesundheitsdienste). Ausländische Dienstleister sind gemäß dem Gesetzesentwurf in Deutschland den hiesigen Regeln vor allem im Bereich des Arbeits- und Tarifrechtes unterworfen.
Der Richtlinienvorschlag erfasst nur Dienstleistungen, die Teil des Wirtschaftslebens sind, d.h. die öffentliche Verwaltung und das öffentliche Bildungswesen sind und bleiben allein Aufgaben des Staates. Ausgenommen sind ferner Finanz- oder Verkehrsdienstleistungen.
Am 16. Februar hat das Europaparlament die Dienstleistungsrichtlinie mit Änderungen, darunter auch der Wegfall des Herkunftslandprinzips angenommen, die EU-Kommission hat jedoch schon angekündigt, dass sie die Entscheidung des Europaparlaments nicht einfach übernehmen wird, sondern dass sie dem Ministerrat einen neuen Kompromissvorschlag vorlegen wird. Strittig ist noch die Frage des Mindestlohns. Liberale EU-Politiker fordern die Abschaffung von Mindestlöhnen, während Anhänger einer auf nationale Schutzmaßnahmen ausgerichteten Politik auf die Einhaltung von Mindestlöhnen drängen. Es bleibt also spannend...
Weiterführende Informationen unter: www.europarl.de/presse/pressemitteilungen/quartal2006_1/PM_060216_1
Haben Sie Fragen zu unserem Newsletter ?
Telefon: (0 69) 2 99 99 - 798
E-Mail: gemeinsamweiter@trifels.de
Trifels Verlag GmbH
Karlstr. 16 - 60329 Frankfurt/M.


