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Presse 2007/12
Handwerk
Umweltschäden auf der Baustelle - Was nun?
Was tun, wenn auf der Baustelle Umweltschäden entstehen? Dann können schnell die Kosten explodieren und Folgeschäden mit Folgekosten auftreten. Deshalb sollten Sie schon vorab über die neuen Risiken und Verantwortlichkeiten informiert sein.
Seit dem 14. November 2007 ist das neue Umweltschadensgesetz in Kraft getreten, das die Haftungsgrundlagen für Unternehmen neu regelt. Darin wird definiert, welche Pflichten entstehen und wer die Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen tragen muss. Außerdem klärt das Gesetz über die Pflichten der Schadensverantwortlichen und wichtige Fristen und Termine auf. Das Gesetz kommt bei allen Umweltschäden zur Anwendung, die von einem Verantwortlichen bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verursacht wurden. Sobald der Verantwortliche Kenntnis von der Gefahr eines Umweltschadens erlangt hat, muss er die zuständige Behörde unverzüglich informieren. Gleichzeitig muss er versuchen die Gefahr mit allen möglichen Mitteln abzuwehren.
Ist die Gefahr aber bereits eingetreten, wird eine Schadensbegrenzung und Sanierung erforderlich. Die Kosten dafür muss der Verantwortliche tragen, allerdings darf in diesem Fall jedes Bundesland seine eigenen Regelungen treffen. Für alle relevanten Schadensursachen ist der Stichtag der 30. April 2007. Emissionen, Ereignisse oder Vorfälle, die vor diesem Stichtag stattgefunden haben, sind nicht Gegenstand des neuen Gesetzes.
Über alle wichtigen Einzelheiten informiert ein Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), das unter www.dihk.de/inhalt/download/umweltschadensgesetz.pdf heruntergeladen werden kann.
Erstellt am: 11.08.2008, 11:19 Uhr
Presse 2007/12
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Umweltschäden auf der Baustelle - Was nun?
Was tun, wenn auf der Baustelle Umweltschäden entstehen? Dann können schnell die Kosten explodieren und Folgeschäden mit Folgekosten auftreten. Deshalb sollten Sie schon vorab über die neuen Risiken und Verantwortlichkeiten informiert sein.
Seit dem 14. November 2007 ist das neue Umweltschadensgesetz in Kraft getreten, das die Haftungsgrundlagen für Unternehmen neu regelt. Darin wird definiert, welche Pflichten entstehen und wer die Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen tragen muss. Außerdem klärt das Gesetz über die Pflichten der Schadensverantwortlichen und wichtige Fristen und Termine auf. Das Gesetz kommt bei allen Umweltschäden zur Anwendung, die von einem Verantwortlichen bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verursacht wurden. Sobald der Verantwortliche Kenntnis von der Gefahr eines Umweltschadens erlangt hat, muss er die zuständige Behörde unverzüglich informieren. Gleichzeitig muss er versuchen die Gefahr mit allen möglichen Mitteln abzuwehren.
Ist die Gefahr aber bereits eingetreten, wird eine Schadensbegrenzung und Sanierung erforderlich. Die Kosten dafür muss der Verantwortliche tragen, allerdings darf in diesem Fall jedes Bundesland seine eigenen Regelungen treffen. Für alle relevanten Schadensursachen ist der Stichtag der 30. April 2007. Emissionen, Ereignisse oder Vorfälle, die vor diesem Stichtag stattgefunden haben, sind nicht Gegenstand des neuen Gesetzes.
Über alle wichtigen Einzelheiten informiert ein Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), das unter www.dihk.de/inhalt/download/umweltschadensgesetz.pdf heruntergeladen werden kann.
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