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Presse 2006/06
Handwerk
Schneller am Bau?
Verkürzte Genehmigungsverfahren und damit mehr Aufträge für die Baubranche. Mit dem "Planungsbeschleunigungsgesetz" soll dieses Ziel verwirklicht werden. Wie es in Zukunft schneller gehen soll, lesen Sie hier...
Im Bundestag wird mit dem neuen Gesetz zur Infrastrukturplanung zwar nicht der große Wurf verhandelt - eine grundsätzliche Reform des Planfeststellungsverfahrens lässt noch auf sich warten. Dennoch: Durch den Abbau von bürokratischen Hürden kann die Arbeit für viele erleichtert und beschleunigt werden. Hier die wichtigsten Punkte: Um Zeit einzusparen, sollen künftig Einzelne bei besonders wichtigen Vorhaben die Planung nicht mehr in vielen Gerichtsinstanzen unnötig verzögern können; so soll der Rechtsweg auf eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht (BverwG), verkürzt werden. Auch für Umweltverbände gilt dann die gleiche Einspruchsfrist wie für jeden Bürger. Um besonders gravierende Verkehrsengpässe zu beseitigen, soll das BverwG in erster und letzter Instanz ebenfalls zuständig sein. Bislang betrifft dies 22 Schienen-, 58 Straßen- und 6 Wasserstraßenvorhaben. Mit dieser Maßnahme wird ein Beschleunigungseffekt von ein bis anderthalb Jahren erwartet.
Weiterhin kann die Anhörungsbehörde auf Erörterungstermine verzichten, wenn beispielsweise weder Einwendungen noch Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen vorliegen. Dadurch sollen zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit eingespart werden.
Künftig müssen Grundstückseigentümer Vorarbeiten wie Vermessungen und Bodenuntersuchungen zur Vorbereitung der Baudurchführung dulden. Einsparpotenzial: Sieben bis neun Monate.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.bmvbs.de/dokumente/-954932/Pressemitteilung/dokument.htm
Erstellt am: 08.10.2008, 11:57 Uhr
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Schneller am Bau?
Verkürzte Genehmigungsverfahren und damit mehr Aufträge für die Baubranche. Mit dem "Planungsbeschleunigungsgesetz" soll dieses Ziel verwirklicht werden. Wie es in Zukunft schneller gehen soll, lesen Sie hier...
Im Bundestag wird mit dem neuen Gesetz zur Infrastrukturplanung zwar nicht der große Wurf verhandelt - eine grundsätzliche Reform des Planfeststellungsverfahrens lässt noch auf sich warten. Dennoch: Durch den Abbau von bürokratischen Hürden kann die Arbeit für viele erleichtert und beschleunigt werden. Hier die wichtigsten Punkte: Um Zeit einzusparen, sollen künftig Einzelne bei besonders wichtigen Vorhaben die Planung nicht mehr in vielen Gerichtsinstanzen unnötig verzögern können; so soll der Rechtsweg auf eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht (BverwG), verkürzt werden. Auch für Umweltverbände gilt dann die gleiche Einspruchsfrist wie für jeden Bürger. Um besonders gravierende Verkehrsengpässe zu beseitigen, soll das BverwG in erster und letzter Instanz ebenfalls zuständig sein. Bislang betrifft dies 22 Schienen-, 58 Straßen- und 6 Wasserstraßenvorhaben. Mit dieser Maßnahme wird ein Beschleunigungseffekt von ein bis anderthalb Jahren erwartet.
Weiterhin kann die Anhörungsbehörde auf Erörterungstermine verzichten, wenn beispielsweise weder Einwendungen noch Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen vorliegen. Dadurch sollen zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit eingespart werden.
Künftig müssen Grundstückseigentümer Vorarbeiten wie Vermessungen und Bodenuntersuchungen zur Vorbereitung der Baudurchführung dulden. Einsparpotenzial: Sieben bis neun Monate.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.bmvbs.de/dokumente/-954932/Pressemitteilung/dokument.htm
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