
Newsletter
Presse 2008/05
Handel & Dienstleistungen
Die Verpackungsverordnung ändert sich schon wieder
Sie handeln mit verpackter Ware? Dann sollten Sie sich vorbereiten: Spätestens ab 2009 wird die Änderung der Verpackungsverordnung in Kraft treten. Was sich genau ändert und welche Konsequenzen das für Ihr Geschäft hat, erfahren Sie hier. Sie betrifft den gesamten Handel - vom kleinen Online-Shop bis hin zu den Versandmultis: Die geänderte Verpackungsverordnung. Hauptziel der Novelle ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Im Klartext bedeutet dies, dass grundsätzlich alle Verpackungen, die zum Kunden (privaten Endverbraucher) gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren sind. Der Händler darf die Verpackung nicht mehr selbst zurücknehmen. Damit entfällt auch die bisherige Hinweispflicht zur Verpackungsrücknahme, vielfach Grund für Abmahnungen.
Künftig müssen Händler ohne Ausnahme einem Entsorgungssystem wie z.B. 'Duale System Deutschland GmbH' oder 'Interseroh AG' beitreten.
Hersteller und Händler müssen zudem jeweils bis zum 1. Mai eines jeden Jahres eine von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater geprüfte Vollständigkeitserklärung der von Ihnen in den Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen abgeben.
Sie sollten sich - auch bei der derzeit noch gültigen Verpackungsverordnung - um Einhaltung der Vorschriften bemühen. Verstöße gegen diese Verordnung gelten als wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden ...
Die einzelnen Maßnahmen der geplanten Novelle können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einsehen, dort steht die geänderte Fassung der Verpackungsordnung als kostenloses pdf-Download zur Verfügung.
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/38818.php
Erstellt am: 20.06.2008, 13:19 Uhr
Presse 2008/05
Handel & Dienstleistungen
Die Verpackungsverordnung ändert sich schon wieder
Sie handeln mit verpackter Ware? Dann sollten Sie sich vorbereiten: Spätestens ab 2009 wird die Änderung der Verpackungsverordnung in Kraft treten. Was sich genau ändert und welche Konsequenzen das für Ihr Geschäft hat, erfahren Sie hier. Sie betrifft den gesamten Handel - vom kleinen Online-Shop bis hin zu den Versandmultis: Die geänderte Verpackungsverordnung. Hauptziel der Novelle ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Im Klartext bedeutet dies, dass grundsätzlich alle Verpackungen, die zum Kunden (privaten Endverbraucher) gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren sind. Der Händler darf die Verpackung nicht mehr selbst zurücknehmen. Damit entfällt auch die bisherige Hinweispflicht zur Verpackungsrücknahme, vielfach Grund für Abmahnungen.
Künftig müssen Händler ohne Ausnahme einem Entsorgungssystem wie z.B. 'Duale System Deutschland GmbH' oder 'Interseroh AG' beitreten.
Hersteller und Händler müssen zudem jeweils bis zum 1. Mai eines jeden Jahres eine von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater geprüfte Vollständigkeitserklärung der von Ihnen in den Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen abgeben.
Sie sollten sich - auch bei der derzeit noch gültigen Verpackungsverordnung - um Einhaltung der Vorschriften bemühen. Verstöße gegen diese Verordnung gelten als wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden ...
Die einzelnen Maßnahmen der geplanten Novelle können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einsehen, dort steht die geänderte Fassung der Verpackungsordnung als kostenloses pdf-Download zur Verfügung.
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/38818.php
Haben Sie Fragen zu unserem Newsletter ?
Telefon: (0 69) 2 99 99 - 798
E-Mail: gemeinsamweiter@trifels.de
Trifels Verlag GmbH
Karlstr. 16 - 60329 Frankfurt/M.


