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Presse 2006/06
Handel & Dienstleistungen
Dienstleistungsrichtlinie fast in trockenen Tüchern
Das Hin und Her scheint ein baldiges Ende zu finden! Nachdem wir in unserem März-Newsletter bereits über die wesentlich diskutierten Punkte der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie berichtet hatten, stimmten die EU-Staaten dieser Tage dem Kompromiss einer deutlich entschärfteren Dienstleistungsrichtlinie zu. Die wichtigsten Neuerungen lesen Sie hier...
Nach Beschluss des Europäischen Rates wird es in absehbarer Zeit nun doch kein Lohn-Dumping aus Osteuropa geben, denn die EU verzichtet auf die ursprünglich geplante fast vollständige Öffnung des Dienstleistungsmarktes über Ländergrenzen hinweg. Danach fallen soziale Dienstleistungen wie zum Beispiel die Altenpflege nicht unter die Richtlinie. Ausgenommen sind außerdem Finanzdienstleistungen, Verkehrdienstleistungen inklusive Hafendienste, Anwaltsdienste, Glücksspiel sowie Grundversorgungsdienste wie Post, Energie, Wasser und Abfall.
Die deutsche Bundesregierung setzte zudem durch, dass das nationale Baurecht weiter Bestand hat.
Gelten wird die Richtlinie aber zum Teil für Bereiche, die im ersten Entwurf noch ausgenommen waren, so etwa für Zeitarbeit und Sicherheitsfirmen.
Zudem wird es europaweit einheitliche Ansprechpartner für Genehmigungsverfahren geben. Bislang sahen sich Dienstleister einer Vielzahl bürokratischer Hürden ausgesetzt. Trotz der entschärften Regelung rechnen Experten mit mehr Wachstum und Beschäftigung im Dienstleistungsbereich.
Wenn das Parlament den Änderungswünschen der EU-Regierungen folgt, kann die Richtlinie noch in diesem Herbst endgültig beschlossen werden. Sie muss von den Mitgliedstaaten dann bis Ende 2009 umgesetzt werden. Mit Inkrafttreten der entsprechenden einzelstaatlichen Regelungen ist allerdings nicht vor 2010 zu rechnen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.dienstleistungsrichtlinie.de
Erstellt am: 08.10.2008, 11:59 Uhr
Presse 2006/06
Handel & Dienstleistungen
Dienstleistungsrichtlinie fast in trockenen Tüchern
Das Hin und Her scheint ein baldiges Ende zu finden! Nachdem wir in unserem März-Newsletter bereits über die wesentlich diskutierten Punkte der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie berichtet hatten, stimmten die EU-Staaten dieser Tage dem Kompromiss einer deutlich entschärfteren Dienstleistungsrichtlinie zu. Die wichtigsten Neuerungen lesen Sie hier...
Nach Beschluss des Europäischen Rates wird es in absehbarer Zeit nun doch kein Lohn-Dumping aus Osteuropa geben, denn die EU verzichtet auf die ursprünglich geplante fast vollständige Öffnung des Dienstleistungsmarktes über Ländergrenzen hinweg. Danach fallen soziale Dienstleistungen wie zum Beispiel die Altenpflege nicht unter die Richtlinie. Ausgenommen sind außerdem Finanzdienstleistungen, Verkehrdienstleistungen inklusive Hafendienste, Anwaltsdienste, Glücksspiel sowie Grundversorgungsdienste wie Post, Energie, Wasser und Abfall.
Die deutsche Bundesregierung setzte zudem durch, dass das nationale Baurecht weiter Bestand hat.
Gelten wird die Richtlinie aber zum Teil für Bereiche, die im ersten Entwurf noch ausgenommen waren, so etwa für Zeitarbeit und Sicherheitsfirmen.
Zudem wird es europaweit einheitliche Ansprechpartner für Genehmigungsverfahren geben. Bislang sahen sich Dienstleister einer Vielzahl bürokratischer Hürden ausgesetzt. Trotz der entschärften Regelung rechnen Experten mit mehr Wachstum und Beschäftigung im Dienstleistungsbereich.
Wenn das Parlament den Änderungswünschen der EU-Regierungen folgt, kann die Richtlinie noch in diesem Herbst endgültig beschlossen werden. Sie muss von den Mitgliedstaaten dann bis Ende 2009 umgesetzt werden. Mit Inkrafttreten der entsprechenden einzelstaatlichen Regelungen ist allerdings nicht vor 2010 zu rechnen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.dienstleistungsrichtlinie.de
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