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Presse 2007/01
Handel & Dienstleistungen
Handelsregistereintragungen online für jedermann
Ab dem 01. Januar 2007 tritt das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft.
Es gibt schon eine Menge elektronischer Register, auf die Notare bei Bedarf zurückgreifen können. Mit dem Inkrafttreten des EHUG kommt jetzt jedoch ein Register, das nicht nur Notare einsehen können, sondern jeder, der eine Unternehmensinformation benötigt. Das neue Register funktioniert wie folgt: Die Notare übermitteln künftig Handelsregisteranmeldungen ausschließlich elektronisch an das Register, so dass die Daten ohne Mehraufwand bei den Gerichten elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Für Rechtssicherheit und den Schutz vor Fälschung soll ein technisch anspruchsvolles Verfahren sorgen. So erfüllt die elektronische Signatur höchste Ansprüche an die sichere Erstellung und Übertragung elektronischer Dokumente. Die Führung eines zentralen elektronischen Registers bringt es mit sich, dass die Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden. Allerdings wird es für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 zusätzlich eine Bekanntmachung in einer Tageszeitung geben. Um die Verwaltung des Registers zu beschleunigen, können Unterlagen nur noch elektronisch eingereicht werden, allerdings können die Bundesländer eine Übergangsfrist bis spätestens Ende 2009 festlegen, in der Unterlagen noch in Papierform eingereicht werden können. Die Vorteile eines zentralen, elektronischen Registers liegen auf der Hand: Die Eintragung in das Handelsregister wird zukünftig erheblich schneller vonstatten gehen als bisher. Außerdem wird mit der Einführung eines zentralen Handelsregisters der Zersplitterung von Unternehmensinformationen in verschiedene Datenbanken Einhalt geboten. Das erhöht die Markttransparenz und sorgt dafür, dass sich Anleger, Verbraucher und Geschäftspartner wichtige Unternehmensinformationen, wie etwa Jahresabschlüsse und Registereintragungen, schnell im Internet besorgen können.
Überzeugen Sie sich doch einfach selbst unter http://www.unternehmensregister.de
Erstellt am: 02.09.2008, 08:23 Uhr
Presse 2007/01
Handel & Dienstleistungen
Handelsregistereintragungen online für jedermann
Ab dem 01. Januar 2007 tritt das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft.
Es gibt schon eine Menge elektronischer Register, auf die Notare bei Bedarf zurückgreifen können. Mit dem Inkrafttreten des EHUG kommt jetzt jedoch ein Register, das nicht nur Notare einsehen können, sondern jeder, der eine Unternehmensinformation benötigt. Das neue Register funktioniert wie folgt: Die Notare übermitteln künftig Handelsregisteranmeldungen ausschließlich elektronisch an das Register, so dass die Daten ohne Mehraufwand bei den Gerichten elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Für Rechtssicherheit und den Schutz vor Fälschung soll ein technisch anspruchsvolles Verfahren sorgen. So erfüllt die elektronische Signatur höchste Ansprüche an die sichere Erstellung und Übertragung elektronischer Dokumente. Die Führung eines zentralen elektronischen Registers bringt es mit sich, dass die Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden. Allerdings wird es für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 zusätzlich eine Bekanntmachung in einer Tageszeitung geben. Um die Verwaltung des Registers zu beschleunigen, können Unterlagen nur noch elektronisch eingereicht werden, allerdings können die Bundesländer eine Übergangsfrist bis spätestens Ende 2009 festlegen, in der Unterlagen noch in Papierform eingereicht werden können. Die Vorteile eines zentralen, elektronischen Registers liegen auf der Hand: Die Eintragung in das Handelsregister wird zukünftig erheblich schneller vonstatten gehen als bisher. Außerdem wird mit der Einführung eines zentralen Handelsregisters der Zersplitterung von Unternehmensinformationen in verschiedene Datenbanken Einhalt geboten. Das erhöht die Markttransparenz und sorgt dafür, dass sich Anleger, Verbraucher und Geschäftspartner wichtige Unternehmensinformationen, wie etwa Jahresabschlüsse und Registereintragungen, schnell im Internet besorgen können.
Überzeugen Sie sich doch einfach selbst unter http://www.unternehmensregister.de
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