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Presse 2006/06
Gesundheit
Zahnärzte dürfen Qualitätssiegel zeigen
Zahnarztpraxen, die das Emblem der MacDent AG öffentlich darboten, gerieten kürzlich in den Fokus der Gerichte. Werbung in Heilberufen ist schließlich eine viel diskutierte Angelegenheit und wird im ärztlichen Berufsrecht geregelt. Wie das Gerichtsurteil lautet und was die Deutschen von ihren Zahnärzten halten, lesen Sie hier...
Zahnärzte dürfen auf Praxisschild und Briefbögen das Logo der MacDent AG als Siegel zeigen - so das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, das die Klage der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein damit in zweiter Instanz abgewiesen hat. Ein Qualitätssiegel auf Praxisschild und Briefbögen stellt keine rechtswidrige Werbung dar. Danach ist das Siegel nicht anpreisend, nicht irreführend, wecke keine Fehlvorstellungen und ist damit nicht berufswidrig. Bei dem Emblem handelt es sich um eine Werbung im Praxisverbund, so die Richter. Über diesen Verbund dürfe der angeschlossene Arzt im Rahmen der erlaubten Patienteninformationen Mitteilung machen.
Die Zahnärztekammer hat unter anderem argumentiert, das Zeigen eines Gütesiegels gefährde die "Volksgesundheit" und hatte einen Zahnarzt, der das Emblem öffentlich darbot, auf Unterlassung verklagt. Die Richter stellen im Urteil fest, der potentielle Patient hat "ein objektives Interesse daran, über Maßnahmen der Qualitätssicherung informiert zu werden."
Neben der guten Nachricht, dass die früher strengstens reglementierten Formen, für sich werbend in Erscheinung zu treten, langsam aber sicher aufgeweicht werden, hier eine weitere: die meisten Patienten sind mit der zahnärztlichen Leistung in Deutschland zufrieden. Fast 90% attestierten ihren Zahnärzten in einer repräsentativen Emnid-Umfrage gute und sorgfältige Arbeit. Auch die Qualität der Betreuung (83 %) sowie die fachliche Kompetenz (81 %) wurden hoch eingeschätzt.
Außerdem ermittelte die Umfrage einen durchaus hohen Prozentsatz von Patienten (38%), die künftig bereit wären, einen höheren finanziellen Beitrag in ihre Zahngesundheit zu investieren. Jedoch verbindet sich diese Bereitschaft auch mit einem gesteigerten Bedürfnis nach umfassender Beratung und Aufklärung: das klassische, hierarchische Arzt-Patienten-Verhältnis kommt ins Wanken, zunehmend wünscht sich der Patient eine Beziehung, in der er als Partner des Arztes angesehen wird; dieser wird wiederum als Dienstleister, besonders in der Prophylaxe, betrachtet. Ein Tipp von uns: Machen Sie Ihren Patienten zum Partner, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Arbeit durch verbindliche, umfassende Beratung und Aufklärung - dann wird der Patient auch beim nächsten Zahn, der drückt, wieder den Weg in Ihre Praxis finden.
Weiterführende Informationen zum Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, Az.: 6 U 60/05 unter:
http://www.macdent.de/index_main.php?unid=813
zur Umfrage:
http://www.rundum-zahngesund.de
Erstellt am: 08.10.2008, 11:53 Uhr
Presse 2006/06
Gesundheit
Zahnärzte dürfen Qualitätssiegel zeigen
Zahnarztpraxen, die das Emblem der MacDent AG öffentlich darboten, gerieten kürzlich in den Fokus der Gerichte. Werbung in Heilberufen ist schließlich eine viel diskutierte Angelegenheit und wird im ärztlichen Berufsrecht geregelt. Wie das Gerichtsurteil lautet und was die Deutschen von ihren Zahnärzten halten, lesen Sie hier...
Zahnärzte dürfen auf Praxisschild und Briefbögen das Logo der MacDent AG als Siegel zeigen - so das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, das die Klage der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein damit in zweiter Instanz abgewiesen hat. Ein Qualitätssiegel auf Praxisschild und Briefbögen stellt keine rechtswidrige Werbung dar. Danach ist das Siegel nicht anpreisend, nicht irreführend, wecke keine Fehlvorstellungen und ist damit nicht berufswidrig. Bei dem Emblem handelt es sich um eine Werbung im Praxisverbund, so die Richter. Über diesen Verbund dürfe der angeschlossene Arzt im Rahmen der erlaubten Patienteninformationen Mitteilung machen.
Die Zahnärztekammer hat unter anderem argumentiert, das Zeigen eines Gütesiegels gefährde die "Volksgesundheit" und hatte einen Zahnarzt, der das Emblem öffentlich darbot, auf Unterlassung verklagt. Die Richter stellen im Urteil fest, der potentielle Patient hat "ein objektives Interesse daran, über Maßnahmen der Qualitätssicherung informiert zu werden."
Neben der guten Nachricht, dass die früher strengstens reglementierten Formen, für sich werbend in Erscheinung zu treten, langsam aber sicher aufgeweicht werden, hier eine weitere: die meisten Patienten sind mit der zahnärztlichen Leistung in Deutschland zufrieden. Fast 90% attestierten ihren Zahnärzten in einer repräsentativen Emnid-Umfrage gute und sorgfältige Arbeit. Auch die Qualität der Betreuung (83 %) sowie die fachliche Kompetenz (81 %) wurden hoch eingeschätzt.
Außerdem ermittelte die Umfrage einen durchaus hohen Prozentsatz von Patienten (38%), die künftig bereit wären, einen höheren finanziellen Beitrag in ihre Zahngesundheit zu investieren. Jedoch verbindet sich diese Bereitschaft auch mit einem gesteigerten Bedürfnis nach umfassender Beratung und Aufklärung: das klassische, hierarchische Arzt-Patienten-Verhältnis kommt ins Wanken, zunehmend wünscht sich der Patient eine Beziehung, in der er als Partner des Arztes angesehen wird; dieser wird wiederum als Dienstleister, besonders in der Prophylaxe, betrachtet. Ein Tipp von uns: Machen Sie Ihren Patienten zum Partner, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Arbeit durch verbindliche, umfassende Beratung und Aufklärung - dann wird der Patient auch beim nächsten Zahn, der drückt, wieder den Weg in Ihre Praxis finden.
Weiterführende Informationen zum Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, Az.: 6 U 60/05 unter:
http://www.macdent.de/index_main.php?unid=813
zur Umfrage:
http://www.rundum-zahngesund.de
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