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Presse 2007/08
Gesundheit
Betriebsanweisungen für ein sicheres Arbeiten - schnell selbst gemacht.
Klare Betriebsanweisungen sind notwendig, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Im folgenden geben wir Ihnen ein paar Hinweise, wie Sie die Anweisungen selbst erstellen und aktuell halten können und auf diese Weise Unfälle vermeiden und Ausfallkosten senken.
Betriebsanweisungen klären über Gefahren auf und müssen in Deutschland für biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und deren Zubereitungen, die diese Stoffe über bestimmte Prozentsätze hinaus enthalten, sowie für Maschinen und andere technische Anlagen erstellt werden. Die Dokumente sind verbindlich und dienen dazu, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.
Das Erstellen von Betriebsanweisungen ist Angelegenheit des Arbeitgebers, allerdings darf dieser auch geeignete Mitarbeiter mit der Ausarbeitung beauftragen.
Betriebsanweisungen sollten immer einheitlich aufgebaut werden. An dem folgenden Gliederungsschema können Sie sich orientieren, wenn Sie eine Betriebsanweisung verfassen möchten:
1. Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel/Geräte/Arbeitsverfahren
- Anwendungsbereich/Arbeitsplatz/Tätigkeit
- Gefahren für Mensch und Umwelt/Folgen der Nichtbeachtung - Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten bei Störung
- Erste Hilfe
- Instandhaltung (gegebenenfalls auch sachgerechte Entsorgung)
2. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe/Arbeitsverfahren
- Anwendungsbereich/Arbeitsplatz/Tätigkeit
- Gefahrstoff
- Gefahren für Mensch und Umwelt/Folgen der Nichtbeachtung
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung Weitere Informationen zu Betriebsanweisungen gibt es bei allen Berufsgenossenschaften.
Hier ein ausführliches Beispiel: TRGS 555 "Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV" http://www.baua.de/nn_16760/sid_A3C36CD9B0FAFFAE59D22F72A5E6BD6D/
nsc_true/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-555.pdf
Und hier eine Betriebsanweisungs-Vorlage im doc-Format: http://www.gefahrstoffe-im-griff.de/download_files/vorlagen/
vorlage-betriebsanw.doc
Und hier noch viele weitere nützliche Links: http://www.gefahrstoffe-im-griff.de/12.htm
Übersicht der Handlungshilfen für die Beurteilung von Gefährdungen, Stand 08/2006 http://www.hvbg.de/d/pages/praev/praxis/urteil/pdf/handlpdf.pdf
Erstellt am: 11.08.2008, 14:45 Uhr
Presse 2007/08
Gesundheit
Betriebsanweisungen für ein sicheres Arbeiten - schnell selbst gemacht.
Klare Betriebsanweisungen sind notwendig, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Im folgenden geben wir Ihnen ein paar Hinweise, wie Sie die Anweisungen selbst erstellen und aktuell halten können und auf diese Weise Unfälle vermeiden und Ausfallkosten senken.
Betriebsanweisungen klären über Gefahren auf und müssen in Deutschland für biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und deren Zubereitungen, die diese Stoffe über bestimmte Prozentsätze hinaus enthalten, sowie für Maschinen und andere technische Anlagen erstellt werden. Die Dokumente sind verbindlich und dienen dazu, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.
Das Erstellen von Betriebsanweisungen ist Angelegenheit des Arbeitgebers, allerdings darf dieser auch geeignete Mitarbeiter mit der Ausarbeitung beauftragen.
Betriebsanweisungen sollten immer einheitlich aufgebaut werden. An dem folgenden Gliederungsschema können Sie sich orientieren, wenn Sie eine Betriebsanweisung verfassen möchten:
1. Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel/Geräte/Arbeitsverfahren
- Anwendungsbereich/Arbeitsplatz/Tätigkeit
- Gefahren für Mensch und Umwelt/Folgen der Nichtbeachtung - Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten bei Störung
- Erste Hilfe
- Instandhaltung (gegebenenfalls auch sachgerechte Entsorgung)
2. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe/Arbeitsverfahren
- Anwendungsbereich/Arbeitsplatz/Tätigkeit
- Gefahrstoff
- Gefahren für Mensch und Umwelt/Folgen der Nichtbeachtung
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung Weitere Informationen zu Betriebsanweisungen gibt es bei allen Berufsgenossenschaften.
Hier ein ausführliches Beispiel: TRGS 555 "Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV" http://www.baua.de/nn_16760/sid_A3C36CD9B0FAFFAE59D22F72A5E6BD6D/
nsc_true/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-555.pdf
Und hier eine Betriebsanweisungs-Vorlage im doc-Format: http://www.gefahrstoffe-im-griff.de/download_files/vorlagen/
vorlage-betriebsanw.doc
Und hier noch viele weitere nützliche Links: http://www.gefahrstoffe-im-griff.de/12.htm
Übersicht der Handlungshilfen für die Beurteilung von Gefährdungen, Stand 08/2006 http://www.hvbg.de/d/pages/praev/praxis/urteil/pdf/handlpdf.pdf
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