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Presse 2006/06
Freiberufler
Recht um jeden Preis? Für Anwälte brechen neue Zeiten an...
Ab dem 01. Juli 2006 entfällt die gesetzliche Vergütungsregelung im Beratungsbereich, d.h. Anwalt und Klient müssen das Honorar aushandeln. Was diese Regelung für die Praxis bedeutet und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.
Die Kosten für außergerichtliche Streitigkeiten wurden bisher nach einer Gebührentabelle berechnet. Das war klar, einfach und ließ für Diskussionen keinen Raum. Ab dem 1. Juli wird sich das nun ändern: Anwälte und Mandanten müssen das Honorar frei aushandeln, die Freiwilligkeit fällt dann weg. Das bedeutet, Anwälte müssen spätestens jetzt kaufmännisch denken und handeln. Natürlich ist es im Interesse der Mandanten den Stundenlohn so niedrig wie möglich zu drücken und vielen Anwälten graut es bereits jetzt vor künftigen Rabattschlachten unter den Mitbewerbern. Billigberatung, das muss auch den Mandanten klar gemacht werden, kann qualitativ nicht hochwertig sein. Insbesondere Berufsanfängern sei geraten, sich sehr genau bei der Anwaltskammer und Unternehmensberatern zu erkundigen, wie eine sinnvolle Gebührenordnung aussehen kann.
Die Anwaltskammern bieten hierzu gesonderte Seminare an. Zusätzlich wäre es für einige (zarter besaitete) Anwälte durchaus sinnvoll, auch Techniken zu erlernen, wie Sie Gebührengespräche mit fordernden Mandanten zu führen haben. Denn letzten Endes ist es weder im Sinne der Mandanten noch dem der Anwälte, dass Billigangebote die Qualität schmälern.
Erstellt am: 08.10.2008, 11:51 Uhr
Presse 2006/06
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Recht um jeden Preis? Für Anwälte brechen neue Zeiten an...
Ab dem 01. Juli 2006 entfällt die gesetzliche Vergütungsregelung im Beratungsbereich, d.h. Anwalt und Klient müssen das Honorar aushandeln. Was diese Regelung für die Praxis bedeutet und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.
Die Kosten für außergerichtliche Streitigkeiten wurden bisher nach einer Gebührentabelle berechnet. Das war klar, einfach und ließ für Diskussionen keinen Raum. Ab dem 1. Juli wird sich das nun ändern: Anwälte und Mandanten müssen das Honorar frei aushandeln, die Freiwilligkeit fällt dann weg. Das bedeutet, Anwälte müssen spätestens jetzt kaufmännisch denken und handeln. Natürlich ist es im Interesse der Mandanten den Stundenlohn so niedrig wie möglich zu drücken und vielen Anwälten graut es bereits jetzt vor künftigen Rabattschlachten unter den Mitbewerbern. Billigberatung, das muss auch den Mandanten klar gemacht werden, kann qualitativ nicht hochwertig sein. Insbesondere Berufsanfängern sei geraten, sich sehr genau bei der Anwaltskammer und Unternehmensberatern zu erkundigen, wie eine sinnvolle Gebührenordnung aussehen kann.
Die Anwaltskammern bieten hierzu gesonderte Seminare an. Zusätzlich wäre es für einige (zarter besaitete) Anwälte durchaus sinnvoll, auch Techniken zu erlernen, wie Sie Gebührengespräche mit fordernden Mandanten zu führen haben. Denn letzten Endes ist es weder im Sinne der Mandanten noch dem der Anwälte, dass Billigangebote die Qualität schmälern.
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