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Presse 2008/06

Freiberufler

Erfolgsprovisionen gefährden Freiberufler-Status

Das Finanzgericht München hat einen Ingenieur, der als Handelsvertreter tätig war und erfolgsabhängig vergütet wurde, zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet.
Das Urteil weist Wege, wie man als Freiberufler die Gewerbesteuerfalle vermeiden kann.

Obwohl der Ingenieur seine Kunden auch beriet, war für den Richter ausschlaggebend, dass seine Tätigkeit auf Absatzförderung ausgerichtet war. Demnach wird für Freiberufler die Gewerbesteuer fällig, wenn sie ihren Beruf auf Provisionsbasis ausüben. Er konnte sich nicht darauf berufen, dass er die berufsrechtlichen Voraussetzungen für das Ausüben eines Katalogberufs der freien Berufe erfüllt.
Freiberufler sollten deshalb erfolgsabhängig vergütete und freiberufliche Tätigkeiten steuerlich strikt trennen. So wird sichergestellt, dass nur die Umsätze aus der provisionsabhängigen Tätigkeit mit der Gewerbesteuer belastet werden.

Weiterführende Informationen:
Urteil des Finanzgericht München - AZ. 13K 2634/05 vom 19.02.2008
und natürlich Ihr Steuerberater - falls Sie noch keinen haben sollten, gute Steuerberater in Ihrer Nähe finden Sie in den GelbeSeiten oder auch online unter www.gelbeseiten.de

Erstellt am: 24.06.2008, 10:30 Uhr
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