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Presse 2006/03

Freiberufler

Auch Selbstständige können sich gegen Arbeitslosigkeit versichern

Seit 1. Februar 2006 können sich Selbstständige gegen drohende Arbeitslosigkeit versichern. Wie es geht, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und was es kostet, erfahren Sie hier.

Gute Nachrichten für Selbstständige: Seit dem 1. Februar 2006 können Sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und das zu günstigen Tarifen! Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie dann noch in den 24 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens für 12 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, steht Ihrer Versicherung nichts mehr im Wege.

Anträge sind bei der zuständigen Arbeitsagentur innerhalb eines Monats nach Existenzgründung zu stellen. Menschen, die schon vor dem 1. Februar 2006 selbständig arbeiteten, können sich noch bis Ende dieses Jahres für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden. Das Gute an der Versicherung: Die Beiträge sind einkommensunabhängig. So zahlen Selbstständige und Existenzgründer monatlich 39,81 Euro in den alten Bundesländern und 33,56 Euro in den neuen Bundesländern. Mit diesen Pauschalbeiträgen können hohe Leistungsansprüche erworben werden. Grundsätzlich gilt: je höher die formale Qualifikationsstufe desto höher der Arbeitslosengeldanspruch. Arbeitslose mit Hochschul- und Fachhochschulausbildung können je nach Familienstand und Steuerklasse zwischen 1.042 und 1.364 Euro erhalten, Arbeitslose ohne Ausbildung immerhin bis zu 687 Euro pro Monat. Selbstständige, die die Versicherungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten bereits nach einem Beitragsjahr für sechs Monate Arbeitslosengeld. Die maximale Anspruchsdauer richtet sich nach Beitragsmonaten und Lebensalter. Die Neuregelung ist zunächst bis Ende 2010 befristet.

Weiterführende Informationen unter: www.bmas.bund.de und unter: www.arbeitsagentur.de

Erstellt am: 08.10.2008, 14:28 Uhr
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