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Presse 2006/05
Fort- und Weiterbildung
Beiträge werden neu geordnet
Ab dem 01. Juli 2006 tritt die sogenannte "Beitragsverfahrensordnung" in Kraft. Was Sie als Arbeitgeber nun berücksichtigen sollten, lesen Sie hier.
'Es wachse zusammen, was zusammengehört' war wohl der dahinterliegende Gedanke, denn in der neuen Beitragsverfahrensordnung (BVV) werden die Bestimmungen der Beitragszahlungsverordnung und der Beitragsüberwachungsverordnung zusammengefasst.
Ziel der neuen BVV ist die systematische Darstellung des Beitragsverfahrens von der Berechnung bis zur Prüfung in logischer Reihenfolge und die Entlastung der Arbeitgeber von zusätzlichen Prüfungen.
Im Prinzip wurden die bestehenden Vorschriften in der neuen BVV verständlicher dargestellt und teilweise ergänzt. So wurde der Katalog der Entgeltunterlagen (Lohnunterlagen), die der Arbeitgeber vorzuhalten hat, um den Nachweis der Elterneigenschaft ergänzt.
Zudem wurde die Verpflichtung des Arbeitgebers eingefügt, diejenigen Faktoren darzulegen, mit denen die voraussichtliche Beitragsschuld für das Unternehmen jeweils berechnet wurde.
Die neue BVV wird voraussichtlich im Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unter: www.bmas.bund.de
Erstellt am: 08.10.2008, 12:39 Uhr
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Ab dem 01. Juli 2006 tritt die sogenannte "Beitragsverfahrensordnung" in Kraft. Was Sie als Arbeitgeber nun berücksichtigen sollten, lesen Sie hier.
'Es wachse zusammen, was zusammengehört' war wohl der dahinterliegende Gedanke, denn in der neuen Beitragsverfahrensordnung (BVV) werden die Bestimmungen der Beitragszahlungsverordnung und der Beitragsüberwachungsverordnung zusammengefasst.
Ziel der neuen BVV ist die systematische Darstellung des Beitragsverfahrens von der Berechnung bis zur Prüfung in logischer Reihenfolge und die Entlastung der Arbeitgeber von zusätzlichen Prüfungen.
Im Prinzip wurden die bestehenden Vorschriften in der neuen BVV verständlicher dargestellt und teilweise ergänzt. So wurde der Katalog der Entgeltunterlagen (Lohnunterlagen), die der Arbeitgeber vorzuhalten hat, um den Nachweis der Elterneigenschaft ergänzt.
Zudem wurde die Verpflichtung des Arbeitgebers eingefügt, diejenigen Faktoren darzulegen, mit denen die voraussichtliche Beitragsschuld für das Unternehmen jeweils berechnet wurde.
Die neue BVV wird voraussichtlich im Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unter: www.bmas.bund.de
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