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Presse 2006/07
Dienstleistungen
Maxibeiträge bei Minijobbern
Wenn Sie Minijobber bei sich im Betrieb beschäftigen, sollten Sie sich hier über die Neuerungen, die ab Juli auf Sie zukommen, informieren. Ärgerlich für Unternehmer, die 400-Euro-Kräfte beschäftigen, erfreulich für die Minijobber: Ab 01. Juli 2006 zahlen die Firmen einen höheren Anteil an Pauschalbeiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung bei Minijobbern: von 23 auf 28 Prozent des maximal 400 Euro betragenden Monatsverdienstes.
Im Einzelnen steigt die Abgabe für die Krankenversicherung von 11 auf 13 Prozent und für die Rentenversicherung von 12 auf 15 Prozent. Die Erhöhung des Pauschalbeitrages zur Rentenversicherung bringt es mit sich, dass Arbeitnehmer, die vollwertige Rentenansprüche erwerben möchten und deshalb auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, ab dem 1. Juli anstelle des bisherigen Eigenanteils von 7,5 Prozent nur noch 4,5 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen müssen.
Die pauschale Lohnsteuer bleibt unberührt, sie beträgt weiterhin 2 Prozent, was einen Gesamtsatz von 30 Prozent ergibt. Das sind 120 Euro bei 400 Euro Monatsverdienst - also 20 Euro mehr als bisher. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sind von der Erhöhung übrigens nicht betroffen.
Welche Regelungen es für die Übermittlung und Zahlung der Pauschalbeiträge gibt sowie weitere Informationen rund ums Thema Minijob finden Sie unter: www.minijob-zentrale.de
Erstellt am: 03.09.2008, 07:43 Uhr
Presse 2006/07
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Maxibeiträge bei Minijobbern
Wenn Sie Minijobber bei sich im Betrieb beschäftigen, sollten Sie sich hier über die Neuerungen, die ab Juli auf Sie zukommen, informieren. Ärgerlich für Unternehmer, die 400-Euro-Kräfte beschäftigen, erfreulich für die Minijobber: Ab 01. Juli 2006 zahlen die Firmen einen höheren Anteil an Pauschalbeiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung bei Minijobbern: von 23 auf 28 Prozent des maximal 400 Euro betragenden Monatsverdienstes.
Im Einzelnen steigt die Abgabe für die Krankenversicherung von 11 auf 13 Prozent und für die Rentenversicherung von 12 auf 15 Prozent. Die Erhöhung des Pauschalbeitrages zur Rentenversicherung bringt es mit sich, dass Arbeitnehmer, die vollwertige Rentenansprüche erwerben möchten und deshalb auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, ab dem 1. Juli anstelle des bisherigen Eigenanteils von 7,5 Prozent nur noch 4,5 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen müssen.
Die pauschale Lohnsteuer bleibt unberührt, sie beträgt weiterhin 2 Prozent, was einen Gesamtsatz von 30 Prozent ergibt. Das sind 120 Euro bei 400 Euro Monatsverdienst - also 20 Euro mehr als bisher. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sind von der Erhöhung übrigens nicht betroffen.
Welche Regelungen es für die Übermittlung und Zahlung der Pauschalbeiträge gibt sowie weitere Informationen rund ums Thema Minijob finden Sie unter: www.minijob-zentrale.de
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