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Presse 2008/05

Banken & Versicherungen

Kosten-Flatrate für Lebensversicherungen

Ab Juli 2008 sind Versicherungen verpflichtet, ihren Kunden die Abschluss- und Verwaltungskosten offen zu legen. Diese Transparenz sorgt für mehr Wettbewerb unter den Versicherungsunternehmen. Erste Anbieter werben bereits für Versicherungen mit einer Kosten-Flatrate.

Bislang mussten die Versicherungsunternehmen die Kosten für Abschluss- und Verwaltungsgebühren nicht gesondert auflisten. Dies wird sich ab Juli 2008 ändern, da Versicherungen ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sind, diese Kosten für ihre Kunden transparent auszuweisen. So fallen bei einer Lebensversicherung beispielsweise im Schnitt vier Prozent der Abschlusssumme als Verwaltungskosten an. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass sich die Änderung langfristig positiv für den Verbraucher auswirken wird, auch wenn manche Versicherungsnehmer vor den hohen Verwaltungskosten erst einmal zurückschrecken werden. In jedem Fall ist es für den Verbraucher jetzt erstmals möglich, einen Vergleich verschiedener Anbieter zu ziehen - und selbst zu beurteilen, was gute Beratung wert sein sollte.
 
Der erste Anbieter hat schon reagiert und bietet eine Lebensversicherung mit "Kosten-Flatrate" an, allerdings gilt das nur für Verträge mit einmaliger Kapitaleinzahlung - hier ist ja auch die Konkurrenz mit anderen Anlageformen wie z.B. Fest- und Tagesgeld offensichtlich. Pauschal müssen Kunden 300 Euro Abschlusskosten pro Vertrag zahlen, hinzu kommen Verwaltungskosten von 60 Euro pro Jahr.
 
Die Informationspflichten nach den Bedingungen des neuen Versicherungsvertragsrechtes beziehen sich übrigens auch auf die Versicherungsleistungen. So müssen die Unternehmen ihren Kunden künftig alle wesentlichen Merkmale der Police in einem knappen und übersichtlichen Produktinformationsblatt in verständlicher Sprache auf zwei Seiten erläutern.  
 
VVG - Gesetz über den Versicherungsvertrag
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vvg_2008/gesamt.pdf
 
VVG-InfoV - Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vvg-infov/gesamt.pdf

Erstellt am: 20.06.2008, 13:17 Uhr
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