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Presse 2007/06
Banken & Versicherungen
Versicherungsvermittler-Register online
Jetzt ist es soweit: Das neue Versicherungsvermittler-Register ist freigeschaltet. Was das neue Register beinhaltet und wie Versicherungsvermittler und Kunden davon profitieren können, erfahren Sie hier.
Hintergrund des neuen Versicherungsvermittler-Registers ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, das am 22. Mai in Kraft trat. Danach müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, dort verzeichnen lassen. Ansonsten droht ein Bußgeld. Zudem benötigen sie nun in der Regel eine Erlaubnis. Dafür muss der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung bei der IHK erbracht werden. Besteht die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht, muss die IHK die Erlaubnis versagen. Unter den Internetadressen www.vermittlerregister.info und www.vermittlerregister.org können sich Kunden, Versicherungsunternehmen und - in Fällen der Niederlassungs-/Dienstleistungsfreiheit - auch ausländische Behörden informieren, ob ein Versicherungsvermittler oder ein Versicherungsberater zugelassen ist. Die Vorteile liegen auf der Hand: Für den Kunden wird die Einordnung als Makler oder Vertreter transparenter, denn das Register ist frei einsehbar. Die Recherche ist dabei ganz einfach: Über eine Suchmaske kann mittels Namen oder der Registrierungsnummer des Versicherungsvermittlers /-beraters die benötigte Information gefunden werden. Auch wenn sich alle Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, eintragen lassen müssen, gibt es Übergangsfristen: Wer vor dem 01. Januar 2007 bereits als Versicherungsvermittler oder -berater tätig war, braucht sich erst bis zum 01. Januar 2009 registrieren zu lassen.
Erstellt am: 18.08.2008, 08:04 Uhr
Presse 2007/06
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Versicherungsvermittler-Register online
Jetzt ist es soweit: Das neue Versicherungsvermittler-Register ist freigeschaltet. Was das neue Register beinhaltet und wie Versicherungsvermittler und Kunden davon profitieren können, erfahren Sie hier.
Hintergrund des neuen Versicherungsvermittler-Registers ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, das am 22. Mai in Kraft trat. Danach müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, dort verzeichnen lassen. Ansonsten droht ein Bußgeld. Zudem benötigen sie nun in der Regel eine Erlaubnis. Dafür muss der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung bei der IHK erbracht werden. Besteht die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht, muss die IHK die Erlaubnis versagen. Unter den Internetadressen www.vermittlerregister.info und www.vermittlerregister.org können sich Kunden, Versicherungsunternehmen und - in Fällen der Niederlassungs-/Dienstleistungsfreiheit - auch ausländische Behörden informieren, ob ein Versicherungsvermittler oder ein Versicherungsberater zugelassen ist. Die Vorteile liegen auf der Hand: Für den Kunden wird die Einordnung als Makler oder Vertreter transparenter, denn das Register ist frei einsehbar. Die Recherche ist dabei ganz einfach: Über eine Suchmaske kann mittels Namen oder der Registrierungsnummer des Versicherungsvermittlers /-beraters die benötigte Information gefunden werden. Auch wenn sich alle Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, eintragen lassen müssen, gibt es Übergangsfristen: Wer vor dem 01. Januar 2007 bereits als Versicherungsvermittler oder -berater tätig war, braucht sich erst bis zum 01. Januar 2009 registrieren zu lassen.
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