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Presse 2007/05

Banken & Versicherungen

Unfallversichert bei Geschäftsreisen im Ausland

Die zunehmende internationale Verflechtung wirtschaftlicher, politischer, gesellschaftlicher und kultureller Beziehungen bringt es mit sich, dass immer mehr Arbeitnehmer für eine gewisse Zeitspanne im Ausland verweilen müssen. Wie steht es aber mit dem Unfallschutz, wenn dann tatsächlich im Ausland mal etwas passiert?

Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) weist darauf hin, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch für die Arbeitnehmer gilt, die im Ausland tätig werden. Vorausgesetzt, es besteht ein inländisches Arbeitsverhältnis und der Auslandsaufenthalt ist von vorne herein zeitlich befristet. Dann gilt, dass grundsätzlich alle Tätigkeiten, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, gesetzlich unfallversichert sind. Sogar die Freizeit oder private Tätigkeiten im Ausland können versichert sein, wenn sich der Arbeitnehmer beispielsweise in einem Kriegs- oder Krisengebiet befindet und aufgrund der speziellen Lage sowieso permanent besonderen Gefahren ausgesetzt ist, die er nicht vermeiden kann. Sollte dieser Arbeitnehmer Opfer einer Gewalttat werden, so sind die Folgen dieser Tat auch dann versichert, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit ereignet hat.

Andere Regeln gelten, wenn kein inländisches Arbeitsverhältnis besteht.

Bei Einstellungen speziell zum Zweck des Auslandseinsatzes gelten unter Umständen zusätzliche Einschränkungen. Für längere, zeitlich nicht befristete Auslandseinsätze oder Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Einsatz im Ausland eingesetzt werden, kann eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Deshalb sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt direkt mit ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz klären sowie alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen erfragen und durchführen.

Weitere Informationen z.B. hier http://www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/downloads/mub078.pdf oder bei spezialisierten Unternehmen unter dem Stichwort Relocation Service in den GelbenSeiten und unter gelbeseiten.de.

Erstellt am: 01.09.2008, 12:06 Uhr
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