
Newsletter 2008/06
Banken & Versicherungen
Vorsicht bei Online-Überweisungen
Dass man vorsichtig bei Online-Überweisungen sein muss, dürfte sich herumgesprochen haben. Jetzt kommt jedoch noch ein eigentlich gar nicht so neuer Aspekt hinzu, wie jedoch erst durch ein Urteil des Amtsgerichts München publik wurde.
Im beleglosen Zahlungsverkehr ist die Empfängerbank nicht verpflichtet, zu prüfen, ob Kontonummer und Name des Empfängers zusammenpassen. Gibt der Überweisende also fehlerhaft eine falsche Kontonummer an, wird das Geld - sofern die Kontonummer existiert - möglicherweise nicht dem richtigen Empfänger gutgeschrieben. Die Bank trifft in diesem Fall keine Schuld, der Überweisende muss sich sein Geld direkt vom falschen Empfänger zurückholen. Da es bei Kontonummern keine Prüfziffern gibt, ist die Gefahr nicht gering. Um diese Fehlermöglichkeit zu minimieren, denken Sie bei Ihren nächsten Überweisungen an folgenden Tipp: Benutzen Sie auch bei innerdeutschen Überweisungen die sog. IBAN (International Bank Account Number) für die Angabe der Kontonummer. Diese eigentlich für EU-Überweisungen gedachte Nummer enthält Prüfziffern, Fehler bei der Eingabe der Kontonummer fallen also auf und Sie haben das Risiko einer Fehlüberweisung minimiert. Wenn Sie die IBAN Ihres Gläubigers nicht wissen, können Sie sich diese unter www.iban-rechner.de mit Eingabe von BLZ und Kontonummer selbst ausrechnen.
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