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Presse 2007/01
Banken & Finanzen & Versicherungen
Neue Regeln für Versicherungsvermittler
Der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers wurde gemäß den Vorgaben der EU durch ein Gesetz der Bundesregierung neu geregelt. Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 22. Mai 2007 in Kraft. Welche Anforderungen Versicherungsvermittler in Deutschland zukünftig erfüllen müssen, erfahren Sie im folgenden.
Der Beruf des Versicherungsvermittlers in Deutschland wird mit dem neuen Gesetz grundlegend verändert. Nutznießer des neuen Gesetzes sind die Verbraucher. Denn zukünftig unterliegen gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler einer Erlaubnispflicht für die Ausübung ihrer Tätigkeit, wobei die Erteilung einer solchen Erlaubnis unter anderem von der Darlegung angemessener Kenntnisse abhängt. Eine wichtige Änderung ist auch die Registrierungspflicht des Vermittlers in einem Vermittlerregister, das vom DIHK geführt wird. Als Registrierungs- und Erlaubnisstelle sieht das Gesetz die IHKs vor. Das Gesetz legt zudem eine Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflicht des Vermittlers gegenüber den Kunden fest. Weitere neue Anforderungen an den Beruf des Versicherungsvermittlers sind obligatorische Berufshaftpflichtversicherung, Kundengeldsicherung und die Förderung von Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren.
Mehr zum Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts finden Sie unter: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3232.pdf
Erstellt am: 02.09.2008, 08:22 Uhr
Presse 2007/01
Banken & Finanzen & Versicherungen
Neue Regeln für Versicherungsvermittler
Der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers wurde gemäß den Vorgaben der EU durch ein Gesetz der Bundesregierung neu geregelt. Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 22. Mai 2007 in Kraft. Welche Anforderungen Versicherungsvermittler in Deutschland zukünftig erfüllen müssen, erfahren Sie im folgenden.
Der Beruf des Versicherungsvermittlers in Deutschland wird mit dem neuen Gesetz grundlegend verändert. Nutznießer des neuen Gesetzes sind die Verbraucher. Denn zukünftig unterliegen gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler einer Erlaubnispflicht für die Ausübung ihrer Tätigkeit, wobei die Erteilung einer solchen Erlaubnis unter anderem von der Darlegung angemessener Kenntnisse abhängt. Eine wichtige Änderung ist auch die Registrierungspflicht des Vermittlers in einem Vermittlerregister, das vom DIHK geführt wird. Als Registrierungs- und Erlaubnisstelle sieht das Gesetz die IHKs vor. Das Gesetz legt zudem eine Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflicht des Vermittlers gegenüber den Kunden fest. Weitere neue Anforderungen an den Beruf des Versicherungsvermittlers sind obligatorische Berufshaftpflichtversicherung, Kundengeldsicherung und die Förderung von Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren.
Mehr zum Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts finden Sie unter: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3232.pdf
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