
AGB
1. Geltungsbereich der AGB
Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) erbracht, die der Auftraggeber durch Erteilung des Auftrags anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn der Verlag nicht ausdrücklich widersprechen sollte.
Die AGB werden ergänzt durch den Auftragsschein sowie die jeweils gültige Preisliste (im Folgenden zusammen: „Vertragsbedingungen“).
2. Auftragsannahme, Vertragsschluss, Kündigung, Rücktrittsrecht
Sämtliche Angebote des Verlags in Prospekten, Anzeigen u. Ä. – auch in Bezug auf Preise – sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Die Auftragserteilung ist für den Auftraggeber verbindlich und unwiderruflich. Der Auftrag gilt als vom Verlag angenommen, wenn er ihn nicht binnen 30 Tagen gegenüber dem Auftraggeber zurückweist. Der Auftrag bezieht sich auf jeweils eine Ausgabe der GelbeSeiten, sofern im Auftragsschein nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Verlag ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, wenn sich nachträglich herausstellt, das Inhalt oder Form der Eintragung gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen (z.B. Wettbewerbsrecht, Straf- und Jugendschutzrecht, Marken- und Urheberrecht) und/oder gegen die für die GelbeSeiten vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft herausgegebenen Grundsätze (z. B. Verstoß gegen religiöse oder politische Neutralität, marktschreierische Aufmachung, sittenwidrige Inhalte) verstoßen.
Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist nur bis Redaktionsschluss mit der Maßgabe möglich, dass der Auftraggeber 40 % des Nettopreises zuzüglich Mehrwertsteuer an den Verlag zu zahlen hat. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Leistungsgegenstand GelbeSeiten
Der Verlag ist aufgrund des Auftrags verpflichtet, den vom Auftraggeber gemäß Auftragsschein bestellten Eintrag nach Wortlaut, Schriftbild und sonstiger Ausgestaltung, vorbehaltlich der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen in den GelbeSeiten zu veröffentlichen.
Die GelbeSeiten werden mit dem Telefonbuch zusammen herausgegeben. Jedem Hauptanschlussinhaber im Geltungsbereich der GelbeSeiten steht ein Exemplar kostenlos zu, das von der zuständigen Postfiliale bzw. der Ausgabestelle ausgehändigt wird. Der Erscheinungstermin der GelbeSeiten ist vom Erscheinungstermin des Telefonbuches abhängig. Ein bestimmter Erscheinungstermin kann nicht vereinbart werden, da der Veröffentlichungszeitpunkt von der Entscheidung der Deutschen Telekom Medien GmbH abhängt, auf die der Verlag keinen Einfluss hat.
Eine kostenlose Eintragung ist auch bei mehreren Hauptanschlüssen nur einmal unter der Grundbranche möglich. Die Berufsbezeichnung wird nicht veröffentlicht. Darüber hinausgehende Eintragungen sind kostenpflichtig. Maßgebend für die Einordnung der kostenlosen Eintragung ist die im Haupteintrag in den offiziellen Unterlagen des jeweiligen Netzbetreibers (z.B. Deutsche Telekom AG) angegebene erste Branche- bzw. Berufsbezeichnung. Personen und Firmen, die im Verbreitungsgebiet des zugehörigen Telefonbuches keinen Telefonanschluss haben, können nur Anzeigen und hervorgehobene Einträge (kostenpflichtige Eintragungen) aufgeben.
Der Verlag ist berechtigt, von den jeweiligen Netzbetreibern (z.B. Deutsche Telekom AG) veranlasste Änderungen in Anzeigen/ Eintragungen zu berücksichtigen, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Korrekturversand erfolgt nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung, soweit technisch möglich.
Der Abdruck einer Anzeige an einer bestimmten Stelle ist aus umbruchtechnischen Gründen nicht möglich. Mehrspaltige Anzeigen stehen aus umbruchtechnischen Gründen im Umfeld des dazugehörigen BranchenStichwortes. Daher ist ein Erfüllungsanspruch auf exakte, alphabetische Zuordnung irrelevant und kann infolge objektiver Unmöglichkeit nicht vereinbart werden. Aus technischen Gründen ist die Farbgenauigkeit bei gedruckten Anzeigen nicht gewährleistet. Insbesondere bei der Umsetzung von Schmuckfarben zu Euro-Skala-Farben können Farbverschiebungen auftreten. Farbabweichungen vom Original müssen deshalb in Kauf genommen werden.
Bei einer alphabetischen Sortierung von Einträgen werden Geschäfts- und Firmenbezeichnungen, die ersichtlich zum Zwecke einer vorderen Platzierung entstanden sind (z.B. Verwendung von mehr als zwei „A“ als Anfangsbuchstaben), nach Ermessen der Verlags platziert.
Die Einordnung von Anzeigen / Eintragungen in den letzten GelbeSeiten ist nicht maßgebend für die entsprechende Platzierung in einem der darauf folgenden Bücher.
4. Sammelwerbung
So genannte Sammelwerbung (Anzeigen in deren Rahmen mehrere rechtlich voneinander unabhängige Unternehmen aufgeführt werden) bedarf in jedem Einzelfall der schriftlichen Einwilligung durch den Verlag, der diese aus redaktionellen oder grundsätzlichen Erwägungen versagen kann.
5. Obliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für den Inhalt und gewünschte Rubrizierung seiner Eintragung verantwortlich. Der Auftraggeber wird bei der Inanspruchnahme der Leistungen des Verlags alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Regelungen und Anweisungen befolgen. Insbesondere wird der Auftraggeber bei der Gestaltung seines Eintrags und/oder seiner Anzeige in den GelbeSeiten marken- oder urheberrechtliche Schutzrechte beachten; straf- und jugendschutzrechtliche Vorschriften einhalten, d.h. insbesondere keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten in seinem Eintrag / seiner Anzeige aufführen oder darauf hinweisen; und die Vorschriften der Lauterkeitsrechts (UWG) einhalten, insbesondere nicht mittels unwahrer Angaben irreführend werben, z.B. durch den Eintrag sog. virtueller Telefonnummern, ohne dass an den betreffenden Standorten, für die ein Eintrag beauftragt wurde, eine Niederlassung, ein Stützpunkt oder eine sonstige gewerbliche Einrichtung unterhalten wird.
Bei der Angabe von Mehrwert-Diensterufnummern (z.B. 0900) oder Servicerufnummern (0180, 01805) in Werbeanzeigen, ist der Auftraggeber zur Einhaltung der Preisangabeverpflichtungen, insbesondere nach dem TKG verpflichtet.
Es ist Sache des Auftraggebers, Änderungen von Namen, Adressen und Rufnummern dem Verlag rechtzeitig zum tarifgemäßen Anzeigenschlusstermin mitzuteilen. Dies gilt auch für bei Auftragserteilung schriftlich festgelegte Texte und/oder Manuskripte. Diese sind Bestandteil des Auftrages.
Müssen Druckunterlagen, digitale Vorlagen oder sonstige technische Unterlagen hergestellt werden oder hat der Verlag andere Leistungen vor der Veröffentlichung der Anzeige/Eintragung (z. B. Gestaltungsänderungen in Korrekturabzügen) zu erbringen, so trägt der Auftraggeber hierfür die Kosten.
6. Freistellung
Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere auch wettbewerbs-, urheber- und namensrechtlicher Art frei. Insbesondere ist der Auftraggeber zum Ersatz aller Kosten und Schäden, die dem Verlag im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen Schutzrechtsverletzungen des Auftraggebers entstehen (z.B. aus dem Gesichtspunkt wettbewerblicher Störerhaftung), verpflichtet.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge, Eintragungen und gewünschte Rubrizierungen – auch anderer Auftraggeber – daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter – oder des Auftraggebers – beeinträchtigt werden.
7. Preisliste
Es findet die Preisliste Anwendung, die für das jeweilige Ausgabejahr gültig ist.
8. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind vom Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird in der Höhe berechnet, die bei Ausgabe der GelbeSeiten gesetzlich gültig ist.
Die Anzeigenrechnung ist binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto fällig und zahlbar, wenn nicht Zahlung ohne Abzug bei Erscheinen des Buches im Auftrag schriftlich vereinbart wurde. Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Verlag zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt (§ 288 Abs. 1 BGB). Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kann der Verlag Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der der Europäischen Zentralbank verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verlag berechtigt, für die erste und jede weitere Mahnung jeweils eine Pauschale von 3,00 Euro zu berechnen. Das Recht des Auftraggebers, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt. Nach der zweiten Mahnung wird die Forderung an ein Factoring- oder Inkassounternehmen verkauft. Einwendungen gegen Rechnungen, hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch zwei (2) Monate nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben. Die Unterlassung fristgerechter Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung. Der Verlag wird den Auftraggeber in der Rechnung ausdrücklich auf die Folgen hinweisen, die bei Unterlassen einer fristgerechten Einwendung eintreten. Unsere Mediaberater sind bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises inkassoberechtigt.
9. Gewährleistung, Mängelrüge
Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht. Bei fehlerhaftem, unvollständigem oder fehlen dem Abdruck einer kostenpflichtigen Anzeige oder eines kostenlosen Eintrages, ist der Auftraggeber zur Minderung des Anzeigenpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Entsprechendes gilt, wenn der bestellte Eintrag und/oder die Anzeige nicht mit der(n) bestellten Farbe(n) ausgeführt worden sein sollte oder die bestellten Negativflächen nur positiv erscheinen oder die Rasterflächen fehlen sollten. Die Minderung bestimmt sich nach der Höhe der nicht erbrachten Teilleistungen und ist maximal auf die Erstattung des Anzeigenpreises begrenzt.
Der Anspruch auf Nacherfüllung durch Neudruck eines Buches sowie die Einfügung und/oder Versendung von Berichtigungsnachträgen ist ausgeschlossen. Im Bereich der Druckausgabe ist die Nacherfüllung auf die Korrektur des Eintrags in einer nachfolgenden Auflage der GelbeSeiten beschränkt. Im Bereich Onlineausgabe (www.gelbeseiten.de) erfolgt die Nacherfüllung durch Korrektur des Eintrags im Rahmen regelmäßiger Datenupdates in angemessener Zeit (derzeit wöchentlich).
Beanstandungen für offensichtliche Mängel müssen vom Auftraggeber binnen einer Mängelrügefrist von 30 Tagen nach Erscheinen des Buches geltend gemacht werden. Für sämtliche Rechte des Bestellers bei Mängeln gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Erscheinen des Buches.
Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, gerichtliche, behördliche oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, die der Verlag auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, entbinden den Verlag für ihre Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung. Vereinbarte Leistungsfristen, z.B. Erscheinungstermine, gelten als um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit verlängert.
10. Haftung
Für Personenschäden haftet der Verlag unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet er, wenn der Schaden vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Im Falle einer einfach oder leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung des Verlags der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für die einfach oder leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten gilt als vertragstypisch und vorhersehbar ein Schaden in Höhe des vom Auftraggeber gezahlten Anzeigenpreises.
Nicht zu vertreten hat der Verlag insbesondere, wenn einzelne Angestellte leicht und/oder einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Anzeigenaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft). Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
11. Sonstige Bestimmungen
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Auftrags getroffen wurden, sind ausschließlich und abschließend Gegenstand dieses Vertrages. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegen Forderungen des Verlages ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Bei Kaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Der Auftraggeber wurde auf die Möglichkeit der Inverssuche seiner in Auftrag gegebenen Einträge hingewiesen. Durch die Unterzeichnung der Inverssuche auf dem Auftragsschein willigt der Auftraggeber darin ein, dass sein bestellter Eintrag in den Onlineverzeichnissen des Verlags über Inverssuche gefunden werden darf. Widerspricht der Auftraggeber nach Auftragserteilung der Inverssuche (vgl. § 105 Abs. 4 TKG), wird der Verlag die Inverssuche sperren, sobald er in zumutbarer Weise von dem Widerspruch Kenntnis erlangen konnte.
Hinweis gemäß § 33 BDSG:
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.
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